Informationen:
Nachrichtlich:
- Ratsversammlung
Antragsteller(in):
Fraktion DIE HANNOVERANER
Fraktion DIE HANNOVERANER
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis) |
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Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
2. Wurden die Antragsteller, die unberechtigt Hilfsgelder erhalten haben, zur Rechenschaft gezogen? Und wenn ja, wie und mit welchem Erfolg? (Konnte z. B. das zu Unrecht ausgezahlte Geld erfolgreich zurückgefordert werden?)
3. Wie gedenkt die Verwaltung sich in Zukunft gegen derartigen Betrug abzusichern?
Zur Corona Soforthilfe gab es zwar eine Vielzahl von Anträgen, bei denen die Antragsvoraussetzungen z.B. keine Betriebsstätte in Hannover nicht erfüllt waren. Dabei wurde allerdings kein betrügerisches Handeln unterstellt.
Anders als andere Leistungsverfahren der Länder hat die Stadt Hannover im Dialog mit den Antragsteller*innen gestanden. Es wurde direkt per E-Mail oder per Telefon der Kontakt hergestellt, die Antragsteller*innen mussten diverse Dokumente, wie z.B. Personalausweis, Meldebescheinigungen, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszüge oder betriebswirtschaftliche Auswertungen einreichen. Damit konnte festgestellt werden, ob die Personen bzw. die Unternehmen auch tatsächlich existieren. Jeder Fall wurde auf unterschiedlichen Stufen von verschiedenen Prüfer*innen individuell bearbeitet.
Betrugsversuche sind bei der Bearbeitung der Anträge nicht aufgefallen. Im Gegenteil, es gab vielfach Antragsteller*innen, die nach der Bewilligung die Soforthilfe nicht annehmen wollten, weil sie andere Möglichkeiten der Krisenbewältigung gefunden haben.
Da bisher keine unberechtigten Leistungen festgestellt wurden, ist die Frage so nicht zu beantworten. Käme es zu einer Rückforderung, würde die Verwaltung die üblichen Verfahren über die Mahnung bis hin zur Vollstreckung einleiten. Wie erfolgreich evtl. Rückforderungen dann sind, kann heute nicht beantwortet werden.