Drucksache Nr. 1057/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zu Betrug bei Corona Soforthilfen
in der Ratssitzung am 28.05.2020, TOP 3.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1057/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zu Betrug bei Corona Soforthilfen
in der Ratssitzung am 28.05.2020, TOP 3.4.

Aus verschiedenen deutschen Städten und Regionen kommen Meldungen über die unrechtmäßige Inanspruchnahme von Corona Soforthilfen. Dabei sind es anscheinend nicht nur professionelle kriminelle Banden, sondern auch bereits schon vorher überschuldete Unternehmer, und den Medienberichten zufolge, auch Privatpersonen wie Rentner, Angestellte und Beamte, die versuchen, durch falsche Angaben an die Soforthilfen zu gelangen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Gab es solche Betrugsversuche auch in Hannover, und wenn ja, wie viele?

2. Wurden die Antragsteller, die unberechtigt Hilfsgelder erhalten haben, zur Rechenschaft gezogen? Und wenn ja, wie und mit welchem Erfolg? (Konnte z. B. das zu Unrecht ausgezahlte Geld erfolgreich zurückgefordert werden?)

3. Wie gedenkt die Verwaltung sich in Zukunft gegen derartigen Betrug abzusichern?


Jens Böning
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort

Frage 1: Gab es solche Betrugsversuche auch in Hannover und wenn ja, wie viele?

Zur Corona Soforthilfe gab es zwar eine Vielzahl von Anträgen, bei denen die Antragsvoraussetzungen z.B. keine Betriebsstätte in Hannover nicht erfüllt waren. Dabei wurde allerdings kein betrügerisches Handeln unterstellt.

Anders als andere Leistungsverfahren der Länder hat die Stadt Hannover im Dialog mit den Antragsteller*innen gestanden. Es wurde direkt per E-Mail oder per Telefon der Kontakt hergestellt, die Antragsteller*innen mussten diverse Dokumente, wie z.B. Personalausweis, Meldebescheinigungen, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszüge oder betriebswirtschaftliche Auswertungen einreichen. Damit konnte festgestellt werden, ob die Personen bzw. die Unternehmen auch tatsächlich existieren. Jeder Fall wurde auf unterschiedlichen Stufen von verschiedenen Prüfer*innen individuell bearbeitet.

Betrugsversuche sind bei der Bearbeitung der Anträge nicht aufgefallen. Im Gegenteil, es gab vielfach Antragsteller*innen, die nach der Bewilligung die Soforthilfe nicht annehmen wollten, weil sie andere Möglichkeiten der Krisenbewältigung gefunden haben.


Frage 2: Wurden die Antragsteller, die unberechtigt Hilfsgelder erhalten haben, zur Rechenschaft gezogen? Und wenn ja, wie und mit welchem Erfolg? (Konnte z. B. das zu Unrecht ausgezahlte Geld erfolgreich zurückgefordert werden?)

Da bisher keine unberechtigten Leistungen festgestellt wurden, ist die Frage so nicht zu beantworten. Käme es zu einer Rückforderung, würde die Verwaltung die üblichen Verfahren über die Mahnung bis hin zur Vollstreckung einleiten. Wie erfolgreich evtl. Rückforderungen dann sind, kann heute nicht beantwortet werden.


Frage 3: Wie gedenkt die Verwaltung sich in Zukunft gegen derartigen Betrug abzusichern?

Auch wenn es bisher keinen Betrugsverdacht gab, ist geplant, nach der Abarbeitung des gesamten Hilfspaketes eine stichprobenartige Prüfung der Antragsunterlagen vorzunehmen. Sollten sich Ungereimtheiten ergeben, wird die Verwaltung dem nachgehen bis hin zur Rückforderung von zu Unrecht erhaltenen Leistungen. Der Vorbehalt einer nachträglichen Überprüfung der Richtigkeit der Angaben der Antragsteller*innen ist in dem Antragsvordruck ausdrücklich aufgenommen worden. Darüber hinaus ist in der Richtlinie ausdrücklich festgelegt worden, dass die Stadt Hannover jeden Fall der wissentlichen Falscherklärung an Eides statt und des Betruges zur Anzeige bringt.