Drucksache Nr. 1056/2025:
Fortführung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1551 – Oheriedentrift–

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1056/2025 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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1056/2025
1 (nur online)
 

Fortführung des Verfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1551 – Oheriedentrift–

Antrag,

dem Beschluss des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1551 nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf verschiedene Geschlechter sind nicht erkennbar.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Klimawirkungsprüfung wird im Laufe des Verfahrens durchgeführt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat in seiner Sitzung am 12.03.2025 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1551 zurückzunehmen (siehe Anlage 1 Drs. 15-0582/2025).

Der Beschluss des Stadtbezirksrates richtet sich an eine zeitnahe Vermarktung der Flächen im Bereich der 5. Änderung mittels Konzeptvergaben zugunsten einer zügigeren Entwicklung und Entlastung des Wohnungsmarktes anstelle des begonnenen Bebauungsplanverfahrens. Der Antrag spricht zudem an, dass lediglich die aufgrund des Insolvenzverfahrens zeitweise ungeklärten Eigentumsverhältnisse Grund für den Aufstellungsbeschluss der 5. Änderung waren.

Anlass des Aufstellungsbeschlusses

Ziel und Zweck der Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1551 ist die Fortschreibung des bestehenden Bebauungskonzeptes aufgrund der Erkenntnisse der bisherigen stadtplanerischen und baulichen Entwicklung am Kronsberg. In der Tat war Anlass der Auseinandersetzung das Insolvenzverfahren der Wohnungsbaugenossenschaft ecovillage hannover eG und der damit verbundenen Aufgabe des bis dahin verfolgten baulichen Gestaltungskonzepts für das Areal. Das Konzept stand in unmittelbaren Zusammenhang mit den beteiligten genossenschaftlichen Akteur*innen und kann unabhängig von den Eigentumsverhältnissen nicht als allgemeingültiges planerischen Konzept weiterverfolgt werden. Das Konzept der ecovillage hannover eG sah bereits eine deutliche Abweichung von dem ursprünglichen Bebauungskonzept aus dem Jahre 1996 vor. Darüber hinaus wurden bereits im Bereich Oheriedentrift Wohnungsbauvorhaben realisiert.

Somit ist es erforderlich, ein neues städtebauliches Gesamtkonzept zu erarbeiten, welches die realisierten Vorhaben integriert und die Erkenntnisse aus den bestehenden Entwicklungen am Kronsberg aufgreift. Eine Konzeptvergabe für Teilbereiche, würde sich auf eine bereits auf weiten Teilen überplante Grundlage stützen, was bezogen auf die wohnungspolitische Zielsetzung der LHH nicht zielführend erscheint.

Einbettung in bisherige Planungen

Die Schaffung einer städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtfigur ist schon seit der Weltausstellung EXPO 2000 mit dem im Vorfeld erarbeiteten Konzept (u.a. Welp und Welp 1993) die grundsätzliche planerische Herangehensweise baulicher Entwicklungen am Kronsberg. Sowohl für die Bebauungspläne Nr. 1551 und Nr. 1552 als auch den Bebauungsplan Nr. 1553, das Neubaugebiet Kronsberg Süd, wurden zunächst Gesamtkonzepte erarbeitet, die – wie es die Verwaltung nun auch für die 5. Änderung wieder vorsieht – als Grundlage für die Bauleitplanung dienten.

Gegenstand der Fortschreibung

Die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1551 aus dem Jahre 1996 sind aufgrund der tatsächlichen Entwicklungen und den aktuellen Nutzungsbedarfen in Teilen überholt. Auch die wohnungspolitischen Ziele der Landeshauptstadt Hannover haben sich seit dem ursprünglichen Konzept weiterentwickelt. Ziel ist somit eine respektvolle Fortschreibung der grundsätzlich bewährten städtebaulichen Figur des Kronsbergs unter Berücksichtigung der Möglichkeit, städtebaulich logische und attraktive Zusammenhänge neu zu denken und planerisch konzeptionelle Grundgedanken des Kronsbergs zu modifizieren, um vor den heutigen Herausforderungen tragfähige und ansprechende Strukturen zu entwickeln.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1551 sind vor allem in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung für eine Aktualisierung in den Fokus zu nehmen. Die Erkenntnisse aus der bisherigen Entwicklung haben gezeigt, dass die gemischten Baustrukturen entlang der Oheriedentrift nicht der Nachfrage entsprechen und heute insbesondere Flächen für Wohnnutzungen benötigt werden. Des Weiteren sollen die Wohntypologien und ihre Anordnung überprüft werden und dabei ebenfalls die Erkenntnisse aus der Planung von Kronsberg Süd genutzt werden.

Weiterer Planungsprozess

Die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes zur Sicherung einer hohen städtebaulichen Qualität wird an ein externes Fachbüro vergeben und von der Verwaltung eng begleitet. Das städtebauliche Konzept dient als Grundlage für die Bebauungsplanänderung. Über die Erarbeitung des Konzeptes wird die dem Bebauungsplan zugrundliegende städtebauliche Figur und Nutzungsstruktur überprüft und entsprechend heutiger Anforderungen weiterentwickelt.

Durch die Einbindung des Erarbeitungsprozesses des städtebaulichen Konzeptes in das bauleitplanerische Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1551 besteht für Öffentlichkeit und Politik somit die Möglichkeit, sich intensiv zu beteiligen und einzubringen, um zu einem angestimmten und abgewogenen Ergebnis zu kommen. Eine direkte Konzeptvergabe würde nach Einschätzung der Verwaltung der Größe und Bedeutung des Baupotentials nicht gerecht.

61.13 
Hannover / May 14, 2025