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Umstrukturierung des Betreuungsangebotes der Kindertagesstätte St. Monika in Ricklingen
Antrag,
zu beschließen,
1.) eine Ganztagskindergartengruppe (20 Plätze) in eine altersübergreifende Gruppe (AüG) mit 15 Kindergarten- und fünf Krabbelkindern umzustrukturieren,
2.) die Halbtagskindergartengruppe ohne Essen (25 Plätze) auf ein 3/4-Angebot auszuweiten und
3.) für das geänderte Betreuungsangebot ab 01.08.2007, frühestens jedoch ab Erteilung der Betriebserlaubnis durch das Nds. Kultusministerium, laufende Beihilfen auf Basis der Förderungsvereinbarungen für verbandseigene Kindertagesstätten zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | 10.000,00 € |
4645.000/988400 | Zuwendungen | 14.300,00 € |
4645.000/718000* |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 800,00 € |
Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 10.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 15.100,00 € | |
Finanzierungssaldo | -10.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -15.100,00 € | |
* Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
In der Kita St. Monika in Trägerschaft der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul werden 70 Kindergartenkinder in drei Gruppen betreut Es gibt eine Halbtagsgruppe (25 Plätze) sowie zwei Ganztagsgruppen (20 und 25 Plätze).
Derzeit errichtet der Träger am Standort in Ricklingen ein neues Altenheim sowie einen Kita-Neubau. Aufgrund der großen Nachfrage an Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige soll eine Ganztagsgruppe in eine AüG umgewandelt werden, in der 15 Kindergarten- und 5 Krabbelkinder betreut werden. Langfristig ist die Umstrukturierung in eine Krabbelgruppe vorgesehen, was jedoch einen rückläufigen Bedarf im Kindergartenbereich voraussetzt.
Zudem wird die Halbtagskindergartengruppe ohne Essen immer weniger nachgefragt, da von vielen Eltern eine längere Betreuungszeit gewünscht wird. Der Träger hat daher eine Aufstockung der Betreuungszeit dieser Gruppe um täglich zwei Stunden auf eine 3/4-Betreuung beantragt. Es handelt sich bei einer Betreuungszeit von 08.00 bis 14.00 Uhr um ein bedarfsgerechtes Angebot, das insbesondere berufstätigen Elternteilen gerecht wird, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen.
Durch die beabsichtigten Maßnahmen wird dem seit 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll. Als ein Schwerpunkt ist dabei die Verbesserung der Betreuungsangebote für unter 3-Jährige zu sehen.
Eine geänderte Betriebserlaubnis wurde vom Träger beantragt. Die Entscheidung des Nds. Kultusministeriums - Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder (ehemals Nds. Landesjugendamt) - steht jedoch noch aus. Die Mehrkosten für die Erweiterung des Betreuungsangebotes belaufen sich auf ca. 14.300,00 € jährlich. Darüber hinaus wird dem Träger eine einmalige Zuwendung für Einrichtungsmittel in Höhe von 10.000,00 € gewährt. Diese Mittel stehen im Kita-Budget zur Verfügung.
51.4
Hannover / 27.04.2007