Drucksache Nr. 1054/2005:
Austritt aus dem Verein Sozialzentrum Misburg e.V.

Inhalt der Drucksache:

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1054/2005
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Austritt aus dem Verein Sozialzentrum Misburg e.V.

Antrag, zu beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover tritt zum 31.12.2005 aus dem Verein Sozialzentrum Misburg e.V. aus.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte kommen im gegebenen Zusammenhang nicht zum Tragen.

Kostentabelle

Der bisherige städtische Zuschuss (2004 Euro 46.500 ) entfällt.

Begründung:

Die Landeshauptstadt Hannover (Im Folgenden: LHH) ist seit Gründung des Vereins im Jahr 1974 als Rechtsnachfolgerin der Stadt Misburg Mitglied im Verein Sozialzentrum Misburg e.V. (Im Folgenden: SZM). Neben der LHH gehören dem Verein noch an:

- Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Martin Anderten
- Ev.-luth. Johanniskirrchengemeinde
- Ev.-luth. Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde
- Ev.-luth. Trinitatiskirchengemeinde
- Stiftung Sozialwerk Misburg
- DRK Kreisverband Hannover-Land-Springe e.V.
- Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.




Der Verein ist eine anerkannte Einrichtung nach § 71 Pflegeversicherungsgesetz und bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern im Stadtbezirk Misburg-Anderten und Umgebung folgende Hilfen an (vgl. § 2 der Vereinssatzung):

- ambulante Krankenpflege und Hospizpflege,
- Altenpflege,
- Familienpflege,
- Kurzzeit- und Tagespflege,
- stationäres Hospiz und
- soziale Beratung.

Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 der Vereinssatzung erbringen die Mitglieder Beiträge, die geeignet sind, den Vereinszweck zu fördern. Dies kann durch die Einbringung finanzieller oder sächlicher Mittel oder auch durch die Gestellung von Personal geschehen (§ 5 Abs. 2 Satz 2).

Die LHH hat bislang ihren Vereinsbeitrag in dieser Form der Personalgestellung städtischen Personals für folgende Funktionen erbracht:

1 Geschäftsführerin,
5 Pflegefachkräfte , bzw. Pflegehelferinnen,

Insgesamt ergab sich hieraus ein jährlicher Zuschussbedarf durch die LHH in Höhe von ca . 46.500,-- Euro. Sacheinlagen zur Förderung des Vereinszwecks hat die LHH nicht erbracht.

Im Rahmen des HKP V wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept vorzulegen mit der Maßgabe, die Arbeit des SZM ohne Zuschussbedarf der LHH sicherzustellen. Dieser Auftrag soll nunmehr umgesetzt werden.

Die Geschäftsführerin tritt am 30.4.2005 ihre Freizeitphase im Rahmen der Altersteilzeit an; die LHH wird ab diesem Zeitpunkt die Geschäftsführung nicht mehr stellen; bereits seit 1996 werden frei werdende Stellen städtischer Mitarbeiter/innen im Einvernehmen mit dem Verein nicht mehr besetzt. Die insgesamt noch 5 Pflegekräfte werden über das interne städtische Job-Center in anderen Bereichen eingesetzt werden; insbesondere kommen hier die städtischen Alten- und Pflegezentren in Betracht. Damit entfällt der bisherige Zuschuss an den Verein, der in Form von Personalkosten gewährt wurde.

Nach alledem und auch im Übrigen besteht keine zwingende Notwendigkeit mehr an der Mitgliedschaft der LHH im SZM. Die Fortführung der bisherigen Arbeit des SMZ mit den Bereichen „Ambulante Pflege“ und „Hospiz“ durch die verbleibenden 7 Vereinsmitglieder wird nicht gefährdet.

Der Austritt aus dem Verein ist mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderjahres dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären (§ 4 Abs. 3).
50.2 
Hannover / 18.05.2005