Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Vertrauensperson für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen
Antrag,
die nachfolgend genannten Personen als Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Hannover zu bildenden Ausschuss zur Wahl der Schöffen zu wählen:
1. Ratsherr Thomas Hermann (SPD)
2. Ratsherr Manfred Müller (SPD)
3. Bezirksratsherr Dieter Prokisch (CDU)
4. Ratsfrau Ingrid Wagemann (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN)
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
sind berücksichtigt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Nach § 40 Abs. 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind von der Vertretung der Landeshauptstadt Hannover EinwohnerInnen als Vertrauenspersonen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat gemäß § 40 Abs. 3 Satz 3 GVG am 19.12.2007 festgesetzt, dass von der Vertretung der Landeshauptstadt Hannover 4 Vertrauenspersonen zu entsenden sind. Dafür stehen der SPD-Fraktion das Vorschlagsrecht für 2 Vertrauenspersonen und der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN jeweils das Vorschlagsrecht für 1 Vertrauensperson zu.
Die oben in alphabetischer Reihenfolge aufgelisteten Vorschläge sind dem Fachbereich Recht und Ordnung von den Fraktionen benannt worden.
32.4
Hannover / 28.04.2008