Drucksache Nr. 1051/2014 E1:
Änderungsantrag des Stadtbezirsrates Vahrenwald-List (15-1116/2014) zur Drucksache
Nr. 1051/2014 - 3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (DS-Nr. 0603/2005 N1)
1. Änderungsatzung (Änderung der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Ricklingen
  • Stadtbezirksrat Linden-Limmer
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord
  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schulausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1051/2014 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderungsantrag des Stadtbezirsrates Vahrenwald-List (15-1116/2014) zur Drucksache
Nr. 1051/2014 - 3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (DS-Nr. 0603/2005 N1)
1. Änderungsatzung (Änderung der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1)

Antrag,

den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (DS Nr. 15-1116/2014) abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte finden keine Anwendung.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hat in seiner Sitzung am 19.05.2014 einstimmig folgende Änderungsempfehlung beschlossen:

"Die Verwaltung überarbeitet die vorgelegte Satzung der Schuleinzugsbereiche so, dass die Vahrenwalder Straße auf dem Schulweg nicht überquert werden muss."

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Festlegung der Schulbezirke für die Rosa-Parks-Grundschule ist bereits mit der Drucksache Nr. 0245/2012, für die GS Am Welfenplatz mit der Drucksache Nr. 1846/2013 erfolgt. Diese Beschlüsse müssen formell in die Schulbezirkssatzung aufgenommen werden, welches durch Vorlage der Drucksache Nr. 1051/2014 erfolgt.
Eine nochmalige Veränderung der Schuleinzugsbereiche durch Beschluss zur Satzung ist nicht vorgesehen.

Bereits mit der Stellungnahme zu der Drucksache 0245/2012 E2 (Schulstandortentwicklung im Stadtbezirk Vahrenwald-List) und der Drucksache Nr. 1846/2013 E1 (Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Vahrenwald-List) wurde speziell zu dem Bereich Raiffeisenstraße (Überquerung der Vahrenwalder Straße) Stellung genommen (ampelgesicherter Übergang bzw. Möglichkeit der Straßenquerung durch die U-Bahn-Station Werderstraße) .
Im dicht besiedelten Innenstadtbereich kann eine Querung größerer Verkehrsstraßen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Um die Verkehrssicherheit für die Kinder zu erhöhen, erstellt die Verwaltung einen Schulwegplan, der auf Gefahrenstellen und die zu beachtende Verkehrssituation hinweist. Der Schulwegplan wird mit den Grundschulen im Rahmen der Verkehrserziehung besprochen.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Änderungsantrag nicht zu folgen.
42.21 /42.11
Hannove / 22.05.2014