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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtÄnderungsantrag des Stadtbezirsrates Vahrenwald-List (15-1116/2014) zur Drucksache
Nr. 1051/2014 - 3. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden
Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover (DS-Nr. 0603/2005 N1)
1. Änderungsatzung (Änderung der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1)
Antrag,
den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (DS Nr. 15-1116/2014) abzulehnen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte finden keine Anwendung.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hat in seiner Sitzung am 19.05.2014 einstimmig folgende Änderungsempfehlung beschlossen:
"Die Verwaltung überarbeitet die vorgelegte Satzung der Schuleinzugsbereiche so, dass die Vahrenwalder Straße auf dem Schulweg nicht überquert werden muss."
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Festlegung der Schulbezirke für die Rosa-Parks-Grundschule ist bereits mit der Drucksache Nr. 0245/2012, für die GS Am Welfenplatz mit der Drucksache Nr. 1846/2013 erfolgt. Diese Beschlüsse müssen formell in die Schulbezirkssatzung aufgenommen werden, welches durch Vorlage der Drucksache Nr. 1051/2014 erfolgt.
Eine nochmalige Veränderung der Schuleinzugsbereiche durch Beschluss zur Satzung ist nicht vorgesehen.
Bereits mit der Stellungnahme zu der Drucksache 0245/2012 E2 (Schulstandortentwicklung im Stadtbezirk Vahrenwald-List) und der Drucksache Nr. 1846/2013 E1 (Errichtung einer weiteren Grundschule im Stadtbezirk Vahrenwald-List) wurde speziell zu dem Bereich Raiffeisenstraße (Überquerung der Vahrenwalder Straße) Stellung genommen (ampelgesicherter Übergang bzw. Möglichkeit der Straßenquerung durch die U-Bahn-Station Werderstraße) .
Im dicht besiedelten Innenstadtbereich kann eine Querung größerer Verkehrsstraßen grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Um die Verkehrssicherheit für die Kinder zu erhöhen, erstellt die Verwaltung einen Schulwegplan, der auf Gefahrenstellen und die zu beachtende Verkehrssituation hinweist. Der Schulwegplan wird mit den Grundschulen im Rahmen der Verkehrserziehung besprochen.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Änderungsantrag nicht zu folgen.
42.21 /42.11
Hannove / May 22, 2014