Drucksache Nr. 1049/2005 N1:
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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1. Neufassung
1049/2005 N1
4
 

Widmung von Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,

der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Landesstraßen rückwirkend zum 01.03.1974 (ohne Wülfeler Straße von Hinter dem Dorfe bis Brabeckstraße) bzw. rückwirkend zum 28.11.1997 (Wülfeler Straße von Hinter dem Dorfe bis Brabeckstraße) zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die in der Anlage 1 genannten Straßen wurden bereits vor der Eingemeindung nach Hannover am 01.03.1974 als öffentliche Straßen genutzt (Wülfeler Straße von Hinter dem Dorfe bis Brabeckstraße als Gemeindestraße, alle übrigen Straßen als Ortsdurchfahrten von Landesstraßen). Aufgrund unvollständiger Unterlagen kann die Widmung dieser Straßen allerdings nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Mit Wirkung vom 28.11.1997 wurde die Wülfeler Straße von Hinter dem Dorfe bis Brabeckstraße zur Landesstraße aufgestuft.

Die Straßen werden deshalb aus Gründen der Rechtssicherheit erneut als Landesstraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.

Die Widmungen werden entsprechend dem Urteil des OVG Lüneburg 9 A 146/86 vom 23.03.1988 rückwirkend zum 01.03.1974 (ohne Wülfeler Straße von Hinter dem Dorfe bis Brabeckstraße) bzw. rückwirkend zum 28.11.1997 (Wülfeler Straße von Hinter dem Dorfe bis Brabeckstraße) in Kraft gesetzt.

Die Neufassung der Drucksache ist um die Widmung der Wülfeler Straße von Hinter dem Dorfe bis Brabeckstraße ergänzt worden.

 66.11.20
Hannover / 26.05.2005