Informationen:
Beratungsverlauf:
- 08.06.2005: Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode: Einstimmig
- 15.06.2005: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 23.06.2005: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Die Straßen werden deshalb aus Gründen der Rechtssicherheit erneut als Landesstraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
Die Widmungen werden entsprechend dem Urteil des OVG Lüneburg 9 A 146/86 vom 23.03.1988 rückwirkend zum 01.03.1974 (ohne Wülfeler Straße von Hinter dem Dorfe bis Brabeckstraße) bzw. rückwirkend zum 28.11.1997 (Wülfeler Straße von Hinter dem Dorfe bis Brabeckstraße) in Kraft gesetzt.
Die Neufassung der Drucksache ist um die Widmung der Wülfeler Straße von Hinter dem Dorfe bis Brabeckstraße ergänzt worden.