Drucksache Nr. 1049/2005:
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1049/2005
4
 

Widmung von Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Antrag,

der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Landesstraßen rückwirkend zum 01.03.1974 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die in der Anlage 1 genannten Straßen wurden bereits vor der Eingemeindung von Bemerode nach Hannover am 01.03.1974 als Ortsdurchfahrten von Landesstraßen (L 388 und L 389) öffentlich genutzt. Aufgrund unvollständiger Unterlagen kann die Widmung dieser Straßen durch die ehemals selbstständige Gemeinde Bemerode nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die Straßen werden deshalb aus Gründen der Rechtssicherheit erneut als Landesstraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.







Die Widmungen werden entsprechend dem Urteil des OVG Lüneburg 9 A 146/86 vom 23.03.1988 mit Wirkung vom 01.03.1974 in Kraft gesetzt.
 66.11.20
Hannover / 18.05.2005