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Widmung von Straßen im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen als Landesstraßen rückwirkend zum 01.03.1974 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die in der Anlage 1 genannten Straßen wurden bereits vor der Eingemeindung von Bemerode nach Hannover am 01.03.1974 als Ortsdurchfahrten von Landesstraßen (L 388 und L 389) öffentlich genutzt. Aufgrund unvollständiger Unterlagen kann die Widmung dieser Straßen durch die ehemals selbstständige Gemeinde Bemerode nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die Straßen werden deshalb aus Gründen der Rechtssicherheit erneut als Landesstraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Beschränkungen werden dort ausgesprochen, wo die städtebauliche Zielsetzung oder die Breite des Weges bzw. der Straßenunterbau diese erfordern.
Die Widmungen werden entsprechend dem Urteil des OVG Lüneburg 9 A 146/86 vom 23.03.1988 mit Wirkung vom 01.03.1974 in Kraft gesetzt.
66.11.20
Hannover / 18.05.2005