Informationsdrucksache Nr. 1047/2016:
Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2015

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
1. In den Gleichstellungsausschuss
2. In den Organisations- und Personalausschuss
 
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1047/2016
2
 

Bericht zur Vergabe der Frauenfördermittel für das Haushaltsjahr 2015

1. Höhe der Mittel im Jahr 2015

Nach Beschlusslage der Landeshauptstadt Hannover sind 1 % des gesamten Personalkostenansatzes als Frauenfördermittel einzusetzen, die auf der Grundlage der Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern analog der darin ausgewiesenen Ziffern aufzuwenden sind.

Dies bedeutete im Jahr 2015 einen Betrag in Höhe von 5,2 Mio. € (siehe Anlage 1). Von diesem Betrag wurden 1,1 Mio. € in ein zentrales Budget eingestellt, um daraus frauenfördernde Maßnahmen finanzieren zu können. Die verbleibenden 4,1 Mio. € waren Bestandteile der Personalkostenansätze der Fachbereiche, Ämter und Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten und bildeten den sogenannten Eigenanteil. Damit stellten alle Dienststellen eigenverantwortlich sicher, zu einer zielgerichteten Umsetzung frauenfördernder Maßnahmen beizutragen.

Zu Beginn jeden Jahres wird die Entwicklung der aus dem zentralen Etat finanzierten Maßnahmen durch die Kommissionsmitglieder analysiert. Dabei wird rückblickend betrachtet, wo Schwerpunkte der Finanzierung lagen und eine Abschätzung für die Entwicklung im neuen Jahr vorgenommen.

2. Mittelverbrauch und Mittelvergabe im Jahr 2015

Für Maßnahmen, die aus dem zentralen Etat in Höhe von 1,1 Mio. € gefördert werden sollten, musste vom jeweiligen Fachbereich, Amt, Betrieb oder der vergleichbaren Organisationseinheit jeder Einzelfall gesondert beantragt und begründet werden.

Die Kommission zur Vergabe der Frauenfördermittel entschied auf Grundlage der eingereichten Anträge sowie im Rahmen der Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung gewährt werden konnte.

Wichtige Voraussetzung für die Bewilligung der zentralen Mittel ist das Entstehen zusätzlicher (nicht geplanter) Personalkosten durch die beabsichtigte Maßnahme. Darüber hinaus dienen die bewilligten Mittel generell der Anschubfinanzierung für in der Regel maximal drei Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten die Kosten der Maßnahmen in ihrem Budget einplanen.

Der Anlage 1 kann entnommen werden, in welcher Gesamthöhe die einzelnen Fachbereiche, Ämter, Betriebe oder vergleichbaren Organisationseinheiten im Jahr 2015 eine Zahlung aus zentralen Mitteln erhalten haben.
Hier lässt sich – wie auch in den Vorjahren – feststellen, dass insbesondere Fachbereiche mit einem hohen Frauenanteil größere Beträge aus dem zentralen Etat bekamen (z. B. der Fachbereich Jugend und Familie, Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro sowie Fachbereich Bildung und Qualifizierung).
Allerdings haben 2015 auch Fachbereiche mit einem geringeren Anteil weiblicher Beschäftigter Maßnahmen durchgeführt, die als förderungswürdig anerkannt werden konnten. So wurden beispielsweise dem Fachbereich Tiefbau (28,88 % Frauenanteil) 32.975.- € bewilligt.

Der Darstellung in Anlage 1 liegt der Dezernatsverteilungsplan vom Stichtag 01.01.2015 zugrunde. Die Veränderungen in der Dezernatsverteilung im Verlauf des Jahres 2015 wurden nicht abgebildet, sondern werden in der Drucksache für 2016 ihre Berücksichtigung finden.

2.1 Geförderte Maßnahmen

Um zu verdeutlichen, in welcher Höhe Maßnahmen aus dem zentralen Etat gefördert wurden und wie die Gewichtung in den letzten Jahren lag, sind nachfolgend die Jahre 2011 bis 2015 dargestellt.

Maßnahme
Ausgaben
2015 in €
Ausgaben
2014 in €
Ausgaben
2013 in €
Ausgaben
2012 in €
Ausgaben
2011 in €
Personalersatz für die Zeit der Mutterschutzfrist
93.893,-
91.554,-
63.385,-
51.358,-
55.850,-
Personalersatz bei Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzbestimmungen
54.454,-

45.751,-
29.053,-
12.959,-
7.890,-
Beschäftigung von Mitarbeiter/innen während der Elternzeit
103.756,-
64.562,-
119.479,-
231.551,-
224.731,-
Vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung
3.561,-
13.547,-
23.187,-
17.721,-
14.820,-
Aufteilung einer Stelle in zwei mal 30 Std. oder 25 u. 30 Std.
101.667,-
90.241,-
57.505,-
16.535,-
13.846,-
Arbeitszeiterhöhung von Teilzeitbeschäftigten
68.867,-
147.518,-
125.868,-
82.832,-
70.447,-
Personalersatz für längere Krankheits-,
Kur-, Fortbildungszeiten
44.366,-
65.751,-
170.145,-
133.141,-
132.567,-
(Wieder-) Eingliederung, sofern bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann
76.941,-
133.962,-
45.147,-
65.285,-
0,-
Sonstiges
62.368,-
298.867,-
410.188,-
279.348,-
74.904,-

Es ist festzuhalten, dass sich die kontinuierliche Steigerung bei der Förderung der Maßnahme „Personalersatz für die Zeit der Mutterschutzfrist“ fortsetzt. Im Fachbereich Bibliothek, Schulen, Museen und Kulturbüro (48.950,- €), im Baureferat (16.886,- €) und im Fachbereich Senioren (16.479,- €) wurden die meisten Mittel beantragt (zu allen nachfolgenden Zahlen s. auch Anlage 2).

Bei der Maßnahme „Personalersatz bei Beschäftigungsverbot nach Mutterschutzbestimmungen“ ist weiterhin ein Anstieg zu vermerken. Der größte Teil von Anträgen kam aus dem Fachbereich Senioren mit 24.065,- €.

Bei der Förderung der Maßnahme „Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern während der Elternzeit“ ist erneut ein Anstieg zu verzeichnen (von
ca. 65.000,- € in 2014 auf ca. 104.000,- € in 2015). Förderung zu dieser Maßnahme beantragten insbesondere der Fachbereich Jugend und Familie (40.388,- €), der Fachbereich Tiefbau (32.975,- €) und das Büro des Oberbürgermeisters (27.723,- €).

Der starke Rückgang bei der Maßnahme „Vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung“ lässt sich damit erklären, dass sich immer mehr Kolleginnen zu Beginn ihrer Mutterschutzzeit bzw. ihrer Elternzeit konkret und mit einer kürzeren Frist festlegen, wie lange sie zu Hause bleiben wollen. Nur im Fachbereich Jugend und Familie (2.399,- €) und im Fachbereich Bibliothek, Schule, Museen und Kulturbüro (1.162,- €) wurden zu dieser Maßnahme Anträge eingereicht.

Bei Rückkehr aus der Elternzeit wird sich jedoch zunehmend für eine befristete Arbeitszeitreduzierung entschieden. So ist der Anstieg bei der Maßnahme „Aufteilung einer Stelle…“ weiterhin sehr auffällig (von ca. 90.000,- € in 2014 auf ca. 102.000,- € in 2015). Führend bei der Maßnahme sind die Fachbereiche Bildung und Qualifizierung (38.283,- €), Jugend und Familie (29.344,- €) sowie Bibliotheken, Schule, Museen und Kulturbüro (22.413,- €).

Eine neue Entwicklung stellt der Rückgang bei der Maßnahme „Arbeitszeiterhöhung von Teilzeitbeschäftigten“ dar (von ca. 148.000,- € in 2014 auf ca. 69.000,- € in 2015). Häufig mussten Anträge zu dieser Maßnahme aus formalen Gründen abgelehnt werden. Die meisten Anträge stellte der Fachbereich Bibliotheken, Schule, Museen und Kulturbüro (29.321,- €).

Die Maßnahme „Personalersatz für längere Krankheits-, Kur- oder Fortbildungszeiten“ wurde in 2015 weniger in Anspruch genommen als in den Vorjahren (von ca. 66.000,- € in 2014 auf ca. 44.000,- € in 2015). Der Anteil, der für den Fachbereich Senioren (31.951,- €) bewilligt wurde, bleibt weiterhin überproportional hoch (Fachbereich Personal und Organisation 9.014,- €, andere ca. 1.500,- €).

Die „(Wieder-) Eingliederung von Beschäftigten, soweit die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann“ wurde in 2015 mit 76.941,- € gefördert. Auch in diesem Jahr nutzten die Fachbereiche Jugend und Familie (26.305,- €) und Soziales (25.318,- €) die Möglichkeit am meisten, gefolgt vom Fachbereich Bildung und Qualifizierung
(20.767,- €).

Die Maßnahme „Persönliche Qualifizierung“ fand bei den Fachbereichen Jugend und Familie (62.474,- €) und Bibliotheken, Schulen, Museen und Kulturbüro (45.244,- €) sowie beim Fachbereich Bildung und Qualifizierung (37.052,- €) die meiste Anwendung. In zehn Fällen wurde bei dieser Maßnahme Frauen die Erprobung in einem neuen Aufgabenfeld ermöglicht und damit wurden ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten deutlich verbessert.
Im Fachbereich Gebäudemanagement wurde einer Kollegin nach erfolgreicher Ausbildung als Anlagenmechanikerin die Chance gegeben, mit dem Erwerb des Führerscheins Kl. B ihre Aussichten auf eine Anschlussbeschäftigung deutlich zu erhöhen. Im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün wurde einer Kollegin ein Lehrgang zur fachgerechten Baumpflege ermöglicht.
In beiden Fällen handelt es sich um Kolleginnen, die in eher männerspezifischen Berufsfeldern arbeiten, in denen die Landeshauptstadt Hannover mit Frauenfördermitteln die Weiterbeschäftigung und Förderung von Frauen ausdrücklich unterstützt.

Auch 2015 wurden beantragte Maßnahmen, die nicht von den Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Landeshauptstadt Hannover und den darin ausgewiesenen Ziffern erfasst werden, nach umfassender Beratung unterstützt und gefördert, sofern frauenfördernde Aspekte erkennbar waren. Die in den „Gleichstellungsrichtlinien“ eröffnete Möglichkeit, die dort benannten Kriterien nicht als starren, abschließenden Maßnahmenkatalog zu verstehen, sondern in Einzelfällen unter dem Begriff „Sonstiges“ eine finanzielle Frauenförderung zu ermöglichen, wurde 2015 mit einer Förderungssumme in Höhe von 62.368,- € umgesetzt. Der Fachbereich Sport und Bäder nutzte diese Chance in zwei Fällen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
(26.103,- €). Dem Fachbereich Jugend und Familie wurde in einem Fall eine Entlastung vor dem Renteneintritt ermöglicht und in einem Fall diente der Antrag der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (36.265,- €). In jedem dieser Fälle handelte es sich jedoch letztlich auch um zusätzliche Personalkosten.

Die personalkostenungebundenen Maßnahmen (66.381,- €) wurden der Gesamtdarstellung der einzelnen Maßnahmen nach Fachbereichen angefügt (Anlage 2).

Im Einzelnen wurden 2015 diesbezüglich folgende Maßnahmen aus Frauenfördermitteln finanziert:

Maßnahme
Ausgaben
Doppelte Kita-Kosten Feriencampleitung Otterndorf
1.377,- €
Kooperation Kindernotfallbetreuung Fluxx
2.400,- €
Qualifizierung zur Schreib-, Verwaltungs- und Assistenzkraft
62.604,- €
Gesamtsumme personalkostenungebundene Maßnahmen (s. Anlage 2)
66.381,- €
Um ihre Aufgaben im Feriencamp über die Sommermonate wahrnehmen zu können, benötigte eine Kollegin vor Ort für diesen Zeitraum eine Kinderbetreuung für ihren Sohn.

Mit der Übernahme des Festbetrages aus der Kooperationsvereinbarung Fluxx sind städtische Beschäftigte berechtigt, die Dienstleistung einer Notfallbetreuung für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen. Zur Auslastung des Angebotes liegen derzeit noch keine Daten vor.

Die Teilnehmerinnen der Qualifizierung zur Schreib-, Verwaltungs- und Assistenzkraft kommen aus den Aufgabenbereichen Museumsaufsicht, Registratur, Reinigung, Bäderservice, Kassendienste und Hilfsdienste. Mögliche Einsatzgebiete gemäß ihrer erfolgreich abgeschlossenen Qualifizierung werden derzeit in der gesamten Stadtverwaltung von der Personalentwicklung abgefragt.

Insgesamt konnten 2015 in 14 Fällen Männer Maßnahmen der Frauenförderung indirekt in Anspruch nehmen. Beim Fachbereich Senioren waren in zehn Fällen auch Männer als Personalersatz für längeren Krankheitsausfall in den Pflegeheimen im Einsatz. Bei zwei Anträgen des Fachbereichs Bildung und Qualifizierung konnten Männer aufgrund von Stellenaufteilungen von bewilligten Maßnahmen profitieren. In einem Fall wurde wegen vereinbarkeitsbedingter Stundenreduzierung eines Kollegen im Fachbereich Sport und Bäder eine Vollzeit-Stellenausschreibung ermöglicht. Im Fachbereich Bibliothek, Schulen, Museen und Kulturbüro sind für den Ersatz einer Kollegin, die an einer längeren Fortbildung teilnahm, die Personalkosten eines Mannes finanziert worden.

2.2 Abgelehnte Anträge

Der Etat in Höhe von 1,1 Mio. € wurde im Jahr 2015 nicht vollständig für frauenfördernde Maßnahmen verbraucht. Zwei Maßnahmen mit bereits bewilligten Frauenfördermitteln konnten aufgrund einer veränderten Ausgangslage nicht durchgeführt werden.
Auch deshalb ist im Berichtsjahr ein Restbetrag in Höhe von 235.327,- € dem allgemeinen Haushalt zugeführt worden. Dennoch konnte in elf Fällen nach einer Beratung in der Frauenfördermittelkommission keine Bewilligung anerkannt werden.
Begründet wurde eine Ablehnung damit, dass durch den Einsatz einer Vertretungskraft keine zusätzlichen Personalkosten entstanden sind, in einem Fall kein Befristungsgrund für die vorübergehende Arbeitszeiterhöhung einer Teilzeitkraft erkennbar war und in neun Fällen es sich um die Finanzierung einer personalwirtschaftlich bedingten Maßnahme handelte, die weder einen frauenfördernden Aspekt beinhaltete noch eine Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie enthielt.

3. Ausblick auf die Arbeit der Frauenfördermittelkommission für das Jahr 2016

In Anknüpfung an die Ausführungen zu Ziffer 2.2 finden in 2016 gezielt Schulungen für die Personalstellen der Fachbereiche, Ämter und Betriebe zu dem Thema Frauenfördermittel statt. Insbesondere die Dienststellen, die in den vergangenen Jahren wenige oder gar keine Anträge auf Frauenfördermittel gestellt haben, werden angesprochen. Schwerpunkte dabei werden einerseits formale Aspekte der Antragstellung sein und andererseits sollen die Möglichkeiten der einzelnen Maßnahmen gemäß den Richtlinien zur Gleichstellung veranschaulicht werden.

Die Frauenfördermittelkommission beabsichtigt, die „Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover“ zu überarbeiten. Dabei soll der Maßnahmenkatalog den heutigen Anforderungen angepasst werden und darüber hinaus der Frauenfördermittelkommission Spielraum für flexible Entscheidungen ermöglichen.

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Hannover / 09.05.2016

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

18.1 
Hannover / 18.04.2016