Drucksache Nr. 1047/2012:
Einrichtung einer Kindergruppe mit Einzelintegration in der Außenstelle der städtischen Kindertagesstätte Hohe Straße

Inhalt der Drucksache:

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1047/2012
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Einrichtung einer Kindergruppe mit Einzelintegration in der Außenstelle der städtischen Kindertagesstätte Hohe Straße

Antrag,


zu beschließen,

eine Kindergartengruppe (Ganztagsbetreuung) mit 21 Plätzen in eine Kindergruppe mit Einzelintegration mit 20 Plätzen in der Außenstelle Hohe Straße 11 der städtischen Kindertagesstätte Hohe Straße 30 zum 01.08.2012 umzuwandeln.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine Mehrkosten für die Landeshauptstadt Hannover, da die Umsetzung der Maßnahme über die Mitteln der Eingliederungshilfe gegenfinanziert wird.

Begründung des Antrages

Die fünfgruppige städtische Kindertagesstätte Hohe Straße 30 verfügt neben zwei Hortgruppen und zwei Kindergartengruppen mit je 25 Plätzen über eine Kindergartengruppe mit 21 Plätzen in der Außenstelle Hohe Straße 11. Alle fünf Gruppen bieten eine Ganztagsbetreuung an. Die Gruppe in der Außenstelle soll nun zu einer Kindergruppe mit Einzelintegration umgewandelt werden.

Bei einem Geschwisterkind eines in der Einrichtung bereits betreuten Kindes wurde der Bedarf einer Eingliederungshilfe gemäß § 53 SGB XII festgestellt.
Wegen der gemeinsamen Betreuung der beiden Geschwisterkinder und der Nähe des Wohnortes zur Einrichtung, wünschen sich die Eltern und auch das Team das Kind mit Behinderung in die Einrichtung aufzunehmen.

Eine heilpädagogische Fachkraft ist in der Einrichtung bereits tätig und wird die Einzelintegration mit einem anteiligen Stundenkontingent von 10 Wochenstunden begleiten. Als Ausgleich wird das Gesamtstundenkontingent des pädagogischen Personals in der Einrichtung entsprechend erhöht.
Die personellen Anforderungen für die Umstrukturierung wären damit in der Einrichtung gegeben.

Die Gruppengröße muss in diesem Zusammenhang auf 20 Plätze reduziert werden, so dass lediglich ein vertretbarer Platzverlust von einem Platz entstehen würde.

Die geplante Maßnahme soll zum 01.08.2012 umgesetzt werden. Die Erteilung einer geänderten Betriebserlaubnis wird beim Nds. Kultusministerium - Referat Kindertagesstätten entsprechend beantragt.
51.41 
Hannover / 11.04.2012