Drucksache Nr. 1046/2011:
Wegebenennung im Stadtteil Bothfeld

Inhalt der Drucksache:

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1046/2011
1
 

Wegebenennung im Stadtteil Bothfeld

Antrag,

die folgende Wegebenennung im Stadtteil Bothfeld zu beschließen:

Die Wegeverbindung, welche von der Kirchhorster Straße in nördlicher Richtung entlang des Laher Grabens bis zur Wegeverbindung westlich der Laher Heide führt, erhält den Namen Am Laher Graben.

Übersichtskarte siehe Anlage 1.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit, insbesondere in Notsituationen, und nutzen daher allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen.

Namensgebungen nach örtlichen Gegebenheiten widersprechen dem Ratsbeschluss vom 09.12.1999 nicht. Dieser sieht vor, dass lediglich bei Benennungen mit personenbezogenem Hintergrund vorrangig Frauen berücksichtigt werden sollen. Allerdings sollten Straßennamen nach Möglichkeit einen Bezug zur Örtlichkeit haben und den direkten räumlichen Zusammenhang wahren. Diese Maßgaben sind durch die angestrebte Benennung des Weges entlang des Laher Grabens erfüllt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
Sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €

Begründung des Antrages

Die zu benennende Wegeverbindung entlang des Laher Grabens dient als Zuweg zum nördlich hinter dem Verwaltungsneubau der HDI-Gerling Sachversicherungsgruppe gelegenen Grundstück Riethorst 21. Nach Ratsbeschluss vom 10.03.2011 wechselt die Grundstücksbezeichnung für den Verwaltungsneubau von Riethorst 19 in HDI-Platz 1. Bereits mit Aufnahme der Bautätigkeit und durch die damit einhergehende Verlegung der Zufahrt zum Areal Riethorst 21 ist es vermehrt zu Auffindungsschwierigkeiten in diesem Bereich gekommen.

Durch die Lage des Grundstücks ohne direkten Anschluss an die Kirchhorster Straße wird eine eindeutige Auffindbarkeit nur durch die eigenständige Benennung der Wegeverbindung mit einem einhergehenden Adresswechsel des Anliegers ermöglicht, womit sich dieser mündlich einverstanden erklärte.

Aufgrund der Lage des Weges, der dem Verlauf des unmittelbar östlich gelegenen Laher Grabens folgt, ist die Namensgebung der Örtlichkeit angemessen. Auch mit der Wahl der Wegebezeichnung als künftiger Adresse ist der Anlieger einverstanden.
61.21 
Hannover / 16.05.2011