Drucksache Nr. 1045/2011:
Straßenbenennung im Stadtteil Sahlkamp
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1045/2011
2
 

Straßenbenennung im Stadtteil Sahlkamp
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide

Antrag,

der Anregung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide, DS-Nr. 15-0049/2011(siehe Anlage 1), den Stichweg, welcher vom Sahlkamp in Höhe der Hausnummer 160 abzweigt und in südliche Richtung als Zufahrt zu den Kleingartenvereinen "Flora" und "Neue Hoffnung" dient, in Hoppelweg zu benennen, nicht zu folgen.


Übersichtskarte siehe Anlage 2

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen insbesondere in Notsituationen der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit und sind daher allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen dienlich.

Die hier angeregte Benennung in Hoppelweg entspricht nicht dem Ratsbeschluss vom 09.12.1999, wonach bei Neubenennungen vorrangig weibliche Persönlichkeiten als Namensgeberinnen vorzusehen sind.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
Sonstige Leistungen Geoinformation
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages


Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat in seiner Sitzung am 26.01.2011 auf Wunsch der angrenzenden Kleingartenvereine einstimmig beschlossen, dass der genannte Stichweg den Namen Hoppelweg erhalten soll.

Diese Anregung des Stadtbezirksrates entspricht nicht den Grundsätzen für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen, wonach bei Neubenennungen verstärkt Frauen berücksichtigt werden sollen. Ebenso ist die Vergabe gleich oder ähnlich klingender Straßenbezeichnungen zu vermeiden.

Ähnlich klingende Straßennamen können nicht nur bei Ortsfremden zu Verwirrungen führen. Auch für Polizei und Feuerwehr würden sie unnötige Zeitverzögerungen bedeuten, die es gerade in Notfallsituationen unbedingt zu vermeiden gilt.

Da es bereits eine Hoppestraße im Stadtteil Kleefeld sowie eine Hoppenstedtstraße in der Südstadt gibt und der vorgeschlagene Name hinsichtlich der Berücksichtigung von Frauen als Namensgeberinnen für Straßennamen nicht dem Ratsbeschluss von 1999 entspricht, empfiehlt die Verwaltung der Anregung des Stadtbezirksrates nicht zu folgen.
61.21 
Hannover / 16.05.2011