Drucksache Nr. 1044/2012:
Bebauungsplan Nr. 1304, 1. Änderung - Bultstraße -
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
- Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
- Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zu 1. zur
Entscheidung, im Übrigen zur Anhörung)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1044/2012
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1304, 1. Änderung - Bultstraße -
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
- Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
- Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu verzichten,

2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1304, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen,

3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen .

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1304, 1. Änderung wurde am 12.05.2011 vom Verwaltungsausschuss unter der Bebauungsplan-Nr. 1756 gefasst. Das Verfahren wird aus verfahrenstechnischen Gründen (Verkleinerung des Geltungsbereiches) unter der Nummer 1304, 1. Änderung weitergeführt.

Zurzeit ist im Plangebiet unter Berücksichtigung der Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1304 Einzelhandel überwiegend zulässig. Die Ansiedlung von Einzelhandel im Plangebiet steht jedoch den Zielen des vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes entgegen.

Anlass zur Planaufstellung ist eine Bauvoranfrage, die darauf abzielte, im Plangebiet Einzelhandel anzusiedeln. Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses ist die Entscheidung über diese Bauvoranfrage mit Bescheid vom 24.05.2011 für die Dauer eines Jahres zurückgestellt worden. Zur weiteren Sicherung der Planung hat der Rat am 22.03.2012 die Veränderungssperre Nr. 93 beschlossen, die am 12.04.2012 in Kraft getreten ist.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 22.07.2011 bis 22.08.2011 statt.

Der ursprüngliche Geltungsbereich beinhaltete auch Flächen westlich der Bultstraße, für die aufgrund des Zuschnitts und der Nutzung der Grundstücke nicht die akute Gefahr besteht, dass sich Einzelhandel ansiedelt. Für diesen Bereich soll das Bebauungsplanverfahren erst weitergeführt werden, wenn ein aktueller Anlass besteht.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt, so dass die Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB gegeben sind. Auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet werden. Von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist der Drucksache als Anlage 4 beigefügt.

Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 30.04.2012