Drucksache Nr. 1044/2010:

Außerplanmäßige Ausgabe Nord-Ost-Bad

Inhalt der Drucksache:

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1044/2010
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Außerplanmäßige Ausgabe Nord-Ost-Bad

Antrag,


einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 350.000 € für die Wiederherstellung von vermieteten Räumen im Nord-Ost-Bad nach Brandschaden bei der HMK 5704.001-940100 zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Da die Maßnahme keine direkten Auswirkungen auf Personen hat, spielen Gender-Aspekte bei der Entscheidung keine Rolle.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten344.888,00 €5704.001-367100Betriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt344.888,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung350.000,00 €5704.001-940100Sachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt350.000,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo-5.112,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 
Die Deckung der Finanzierungslücke in Höhe von 5.112 € erfolgt durch Mittel aus der HMK 5721.901-935400 (Lister Bad - Einrichtung, Geräte, Ausstattung).

Begründung des Antrages

Vor etlichen Jahren wurden Räume im Kellergeschoss des Nord-Ost-Bades für den Betrieb einer Diskothek vermietet. In der Nacht zum 11.11.2009 wurde in den vermieteten Räumen von Unbekannten Feuer gelegt. Das Feuer hat die zur Diskothek gehörenden Räume vollständig zerstört. Der Betrieb der Diskothek ruht seit diesem Tag. Das Nord-Ost-Bad selbst war kaum von dem Brand betroffen. Nur die Sauna, die sich direkt über der Diskothek befindet, konnte ca. einen Monat lang nicht betrieben werden (Einnahmeausfall: ca. 25.000 €).Nach dem Brand hat die VGH als zuständige Feuerversicherung einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Schadenshöhe beauftragt. Die Wiederherstellung der Räumlichkeiten zur weiteren Nutzung wird ca. 350.000 € kosten. Diesen Betrag erhält die Stadt von der VGH abzüglich einer Eigenbeteiligung in Höhe von 5.112 €.
Der Vertrag mit dem Mieter der Räume läuft noch bis zum 31.12.2015. Die Stadt ist nach dem Vertrag verpflichtet, die Räumlichkeiten so wieder herzustellen, wie sie bei Vertragsbeginn vorhanden waren. Alle spezifischen Einbauten, die für den Betrieb einer Diskothek notwendig sind, muss der Mieter selbst finanzieren.
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Hannover / 06.05.2010