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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der CDU-Fraktion zur Zahlungsmoral der Landeshauptstadt Hannover
in der Ratssitzung am 20.05.2010, TOP 2.3.
Die Landeshauptstadt Hannover soll – lt. Presseberichterstattung – ihrer fristgerechten Bezahlung der Forderungen eines hannoverschen Bestattungsunternehmers nicht nachgekommen sein. Daher hatte der Bestatter einen Gerichtsvollzieher beauftragt, um seine Forderungen vollstrecken zu lassen.
Zwar soll die Stadt ihre Verbindlichkeiten gegenüber dem Bestattungsunternehmen inzwischen ausgeglichen haben, dennoch sei das vereinbarte Zahlungsziel von der Landeshauptstadt Hannover nicht eingehalten worden.
Wir fragen daher die Verwaltung
1. Wie viele Tage vergehen durchschnittlich zwischen Rechnungseingang, Prüfung und Rechnungsbegleichung durch die Stadt, aufgeteilt nach allgemeinen Rechnungen und Rechnungen die die LHH für andere Empfänger prüft (z.B. Baurechnungen zu Erschließungsverträgen)?
2. Welches Zahlungsziel vereinbart die LHH mit Auftragnehmern und wie viel Prozent der an die Stadt gestellten Rechnungen werden erst nach Überschreitung des Zahlungsziels durch die Stadt beglichen (aufgeteilt nach obiger Unterteilung)?
3. Handelt es sich bei dem in der Regionalpresse dargestellten Fall eines hannoverschen Bestattungsunternehmens, dessen Forderungen von der Landeshauptstadt Hannover verspätet ausgeglichen wurden, um einen Einzelfall?
Jens Seidel
Vorsitzender
Text der Antwort
Frage 1:
Wie viele Tage vergehen durchschnittlich zwischen Rechnungseingang, Prüfung und Rechnungsbegleichung durch die Stadt, aufgeteilt nach allgemeinen Rechnungen die die LHH für andere Empfänger prüft (z.B. Baurechnungen zu Erschließungsverträgen)?
Das ist sehr unterschiedlich und reicht von einfachen, wiederkehrenden kleinen Aufträgen, bei denen zwischen Rechnungseingang und Zahlungsanordnung zwei Tage vergehen, bis zu mehreren Wochen, z.B. bei Bauleistungen und bei Leistungen, in denen die Lieferung durch Fachleute auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden muss und/oder Unklarheiten bei Leistung oder Rechnung bestehen.
Frage 2:
Welches Zahlungsziel vereinbart die LHH mit Auftragnehmern und wie viel Prozent der an die Stadt gestellten Rechnungen werden erst nach Überschreitung des Zahlungsziels durch die Stadt beglichen (aufgeteilt nach obiger Unterteilung)?
Soweit sich Zahlungsziele nicht aus Verordnungen (VOL/VOB bei Bauleistungen z.B. zwei Monate) oder aus gesonderten Vereinbarungen usw. ergeben, werden grundsätzlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Hannover für Lieferungen und Leistungen – ausgenommen Bauleistungen und freiberufliche Leistungen – Zahlungsziele von 14 Tagen oder 30 Tagen vereinbart. Die Überschreitung dieser Zahlungsfrist sind absolute Ausnahmen, so dass keine Prozentzahl vorliegt.
Frage 3:
Handelt es sich bei dem in der Regionalpresse dargestellten Fall eines hannoverschen Bestattungsunternehmens, dessen Forderungen von der Landeshauptstadt Hannover verspätet ausgeglichen wurden, um einen Einzelfall?
Ja.
Es gilt das gesprochene Wort