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Findungskommission zur Auswahl der beratenden Mitglieder im Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
Antrag,
1. die Zusammensetzung der Findungskommission zur Auswahl der beratenden Mitglieder im Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) in Ergänzung zu Drucksache Nr. 2166/2011 wie folgt zu regeln:
„Die Findungskommission besteht aus· der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden des Internationalen Ausschuss
· einer Vertreterin /einem Vertreter je Fraktion bzw. Gruppe, die nach § 71 Abs. 7 NKomVG mindestens ein Benennungsrecht für ein beratendes Mitglied ohne Stimmrecht im Internationalen Ausschuss besitzt
· einer gleichen Anzahl – bezogen auf Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen bzw. Gruppen - an sachkundigen Vertretern der Stadtgesellschaft - insbesondere Migrantenselbstorganisationen -, die sich nicht für ein Mandat als beratendes Mitglied im Internationalen Ausschuss beworben haben. Die Benennung der Vertreter der Stadtgesellschaft erfolgt durch Beschluss der Geschäftsordnungskommission der Rates.“
2. Das weitere Verfahren in der Drucksache Nr. 2166/2011 bleibt unangetastet.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit Beschluss über die Drucksache Nr. 2166/2011 wurde das Verfahren zur Auswahl der beratenden Mitglieder im Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) geregelt. Diese Regeln werden von dieser Drucksache – mit Ausnahme der Neuregelung der Zusammensetzung der Findungskommission – nicht berührt.
Die Angabe zur Zusammensetzung der Findungskommission erfolgte in Drucksache Nr. 2166/2011 bezogen auf die konkreten Rahmenbedingungen in der Ratsperiode 2011-2016 ausgerichtet und damit gerade nicht abstrakt abgefasst. Die abstrakte Abfassung der Zusammensetzung wird mit dieser Drucksache nachgeholt.
Zudem wird dem Wunsch Rechnung getragen, die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Internationalen Ausschusses künftig als gesetztes Mitglied der Findungskommission zu verankern.
Die aktuelle Festlegung nach Geschäftsordnung des Rates sieht in § 38 Absatz 1 Satz 5 vor, dass dem Internationale Ausschuss 11 Mitglieder ohne Stimmrecht angehören. Die Findungskommission würde demnach – bezogen auf die aktuelle Ratsperiode – aus insgesamt 13 Personen bestehen (Vorsitzende/r des Internationalen Ausschuss, sechs Vertreter/innen der Fraktionen/Gruppen, sechs Vertreter/innen der Stadtgesellschaft.)
50 , 50.6
Hannover / 27.04.2017