Drucksache Nr. 1037/2025:
Entgelte im Rettungsdienst

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1037/2025
1 (nur online)
 

Entgelte im Rettungsdienst

Antrag,

der als Anlage beigefügten Vereinbarung mit den Kostenträgern für den Rettungsdienst zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Auswirkungen auf das Klima bestehen nicht.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 37 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Produkt 12701
Rettungsdienst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €3,939,678.94
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €0.00
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis €3,939,678.94
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt €3,939,678.94

Begründung des Antrages


Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) ist nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) Trägerin des Rettungsdienstes. Die Rettungsdienstleistungen werden im Wesentlichen gegenüber den Mitgliedern der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung sowie gegenüber Selbstzahlern und Hilfebedürftigen erbracht. Weitere Leistungsempfänger sind z.B. Krankenhäuser, die den Rettungsdienst u.a. mit der Durchführung von Verlegungstransporten beauftragen.

Die Kosten des Rettungsdienstes werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und den Krankenkassen (Kostenträger) getragen. Gemäß § 15 Abs. 2 NRettDG vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern privatrechtliche Entgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes. Die Summe der Entgelte muss die vom Träger des Rettungsdienstes und den Kostenträgern einvernehmlich festgestellten Gesamtkosten des Rettungsdienstes decken. Maßstab der Feststellung sind die Kosten eines wirtschaftlich arbeitenden Rettungsdienstes.

Letzmalig wurde die Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern 2020 aktualisiert (vgl. BS-DS 0846/2020). Diese Entgeltvereinbarung beinhaltete die Budgetjahre 2015 bis 2017. Die Kalkulation der Entgelte erfolgte auf der Grundlage der Kosten des Jahres 2017.

Durch kontinuierliche Kostensteigerungen sind die kalkulierten Entgelte nun zu niedrig. Zudem wurde in 2021 eine Bedarfsplananpassung (vgl. InformationsDS 2225/2021) um + 488 Vorhaltestunden pro Woche vorgenommen, welche nicht in der derzeitigen Entgeltkalkulation berücksichtigt ist. Um die aktuellen Kosten abzubilden, ist daher eine neue Entgeltvereinbarung mit neuen Entgelten notwendig. Die neue Kalkulation der Entgelte erfolgt auf Basis des Jahres 2022 und berücksichtigt somit auch Auswirkungen durch die erfolgte Bedarfsplananpassung. Weitere Kostenentwicklungen für die Folgejahre befinden sich in der kontinuierlichen Kostenverhandlung mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes.
Gemäß den Richtlinien für die Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten des Landesauschuss Rettungsdienst (Nr. 2.1) sind die aus der Bedarfsplanung abgeleiteten und einvernehmlich festgestellten Gesamtkosten Grundlage für die Entgeltvereinbarung. Festgestellte vortragbare Betriebsergebnisse (Über- oder Unterdeckungen § 15 Abs. 3 Satz 1 NRettDG) werden zukunftsbezogen übernommen (vgl. Anlage 1 zur Entgeltvereinbarung). Unterdeckungen führen somit nicht zu Einnahmeverlusten der LHH, da die Mindereinnahmen in Folgejahren ausgeglichen werden.
Der Abschluss der Entgeltvereinbarung führt im Zeitraum der nächsten 12 Monate zu einer Steigerung der privatrechtlichen Entgelte im Produkt Rettungsdienst in Höhe von 3.939.678,94 €.

Aus Gründen der Verursachungsgerechtigkeit wurde bei den neuen Entgelten eine Anpassung der in der Pauschale enthaltenen Kilometer vorgenommen.
Die neuen Entgelte stellen sich im Vergleich zu den bisherigen wie folgt dar:


Auf dieser Entgeltvereinbarung basierende Tarife gewährleisten, dass ein bedarfsgerechter und wirtschaftlicher Rettungsdienst in der Landeshauptstadt Hannover sichergestellt ist. Nach Abschluss der Budgetverhandlungen 2023 - 2025 wird eine neue Vereinbarung geschlossen.
37.0 
Hannover / May 12, 2025