Drucksache Nr. 1036/2019:
Bebauungsplan Nr. 1871 - Tiergartenstraße / Ottenshof
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
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1036/2019
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Bebauungsplan Nr. 1871 - Tiergartenstraße / Ottenshof
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1871 mit Begründung und Umweltbericht zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit dem Bebauungsplan Nr. 1871 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gebiets geschaffen werden, das dem Wohnen und an der Tiergartenstraße auch dem Einzelhandel dient. Entlang der Tiergartenstraße entsteht die Möglichkeit der geschlossenen Blockrandbebauung.

In den bisherigen Verfahrensschritten - Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und erneuter Aufstellungsbeschluss - wurde das Bebauungsplanverfahren unter der Nummer 387, 1. Änderung geführt. Durch Hinzunahme des Grundstücks Tiergartenstraße 106 wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans 387 überschritten, so dass eine neue Bebauungsplannummer vergeben werden musste und das Verfahren unter der Nummer 1871 geführt wird.

Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat am 14.06.2017 (Drs. 15-1585/2017) die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 29.06.2017 bis 11.08.2017 statt. Während dieser Zeit ist keine Stellungnahme eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / 15.04.2019