Drucksache Nr. 1035/2006 E1:
Stadtbahnstrecke A-Nord
- Verlängerung von Lahe nach Misburg/Nord

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1035/2006 E1
2
 

Stadtbahnstrecke A-Nord
- Verlängerung von Lahe nach Misburg/Nord

Antrag,

dem Änderungsantrag aus der Drucksache Nr. 15-1625/2006 (Anlage 1) in den Punkten 1 bis 4 sowie Punkt 7 nicht zu folgen und die Forderungen aus den Punkten 5,6 und 8 in modifizierter Form in die Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren einzubringen (Anlage 2).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im Rahmen der Anhörung über die oben genannte Beschlussdrucksache Nr. 1035/2006 hat der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten in seiner Sitzung am 28.06.2006 den als Anlage1 beigefügten Änderungsantrag mit 8 Einzelpunkten beschlossen. Nachfolgend bezieht die Verwaltung zu den einzelnen Punkten Stellung.







1. Stadtbahnverlängerung bis Misburg/Meyers Garten

Grundsatzbeschlüsse des Verwaltungsausschusses der Stadt wie auch des Regionsausschuss für eine Erschließung von Misburg über eine Trasse entlang der Buchholzer Straße liegen bereits vor. In der Ursprungsdrucksache ist unter Punkt 2.3 ausgeführt, dass allein auf Grund der angespannten Haushaltslage der Region eine sofortige Realisierung bis Misburg/Meyers Garten nicht möglich ist.


2. Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt bis Misburg/Meyers Garten

Es hat keinen Sinn ein Planstellungsverfahren durchzuführen, wenn die Realisierung nicht absehbar ist.


3. Vorzeitige Fertigstellung des Abschnittes bis Misburg/Nord

Mit der Realisierung des Stadtbahnbauvorhabens kann erst begonnen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind u. a.:

· Der Planfeststellungsbeschluss ist unanfechtbar, d. h. er wird nicht beklagt.
· Der Zuwendungsbescheid des Landes liegt vor.
· Der Grunderwerb ist abgeschlossen.
· Die Genehmigungen der Technischen Aufsichtsbehörde liegen vor.
Das Planfeststellungsverfahren soll auf Antrag der infra durch die Planfeststellungsbehörde spätestens im September 2006 eingeleitet werden. Im günstigsten Fall kann der Beschluss im Sommer 2007 vorliegen.

Als Bauzeit ist ein Zeitraum von ca. 15 Monaten vorgesehen. Eine Verkürzung der Bauzeit könnte nur vorgenommen werden, wenn die Buchholzer Straße für den Individualverkehr während der Bauzeit gesperrt wäre. Dies scheidet wegen einer geeigneten Umleitungsmöglichkeit aus. Eine Inbetriebnahme ist lediglich zum Fahrplanwechsel im Dezember möglich, da eine Umstellung des Liniennetzes erfolgen muss.


4. Erhalt der Park-and-ride-Anlage Lahe

Die Region und die infra halten an dem Standort Lahe als Park-and-ride-Anlage unabhängig von der Realisierung der Strecke nach Misburg/Meyers Garten fest.


5. Einsehbarkeit in die Grundstücke

Der Wunsch der Anlieger nach Sichtschutz ist verständlich. Da zurzeit nicht sichergestellt ist, ob die vorhandene Wand und die Gewächse ausreichend Sichtschutz bieten, wird eine entsprechende Forderung in die städtische Stellungnahme aufgenommen (Anlage 2, Punkt 1). Es ist dann Aufgabe der Planfeststellungsbehörde in der Abwägung über die Notwendigkeit, Art und Umfang zu entscheiden.





6. Masse-Feder-System

Auf Grund des teilweise geringen Abstandes zu den privaten Grundstücken bzw. den Gebäuden, müssen alle technischen Möglichkeiten im Rahmen der Zuwendungsfähigkeit ausgeschöpft werden, um Schall- und Erschütterungsimmissionen zu minimieren. Wichtig ist dabei der aktive Schutz. So nützen Lärmschutzfenster nicht der Aufenthaltsqualität in den Gärten, die direkt an die Stadtbahntrasse angrenzen. Im Rahmen der Ausführungsplanung ist ein Gleisoberbau zu wählen, der gute erschütterungsmindernde Eigenschaften hat. Daher wird die Forderung allgemein formuliert (Anlage 2, Punkt 2). Eine Festlegung auf das sehr aufwändige und eigentlich nur für Tunnelstrecken entwickelte Masse-Feder-System hält die Verwaltung wegen der hohen Kosten für kritisch, da für eine Bezuschussung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz eine wirtschaftliche Lösung voraus setzt.


7. Bepflanzung des Gleisbettes

Die Planfeststellungsunterlagen sehen Rasengleise außerhalb der Haltestellen, Überfahrten und Kehrgleise vor. Eine weitergehende Bepflanzung ist weder technisch noch aus Gründen der Sicherheit möglich. Nach Auskunft der infra zeigen die ersten Erfahrungen mit der Verlängerung nach Altwarmbüchen, dass das auch für die Verlängerung nach Misburg/Nord geplante hoch liegende Rasengleis die Lärmimmissionen stark reduziert.


8. Gehweg von der Gundelrebe zur Stadtbahnhaltestelle Pappelwiese

Die zur Verfügung stehende Breite unmittelbar nordwestlich der Straße Gundelrebe beträgt teilweise weniger als 1 m. Aus diesem Grunde wurde auf den Gehweg in diesem Bereich verzichtet. Allerdings wird die Möglichkeit gesehen, durch eine Verlegung des Sicherheitsraumes einen Weg von ca. 1,20 bis 1,50 m Breite im Bereich der privaten Grundstücke zu schaffen. Daher wird die Forderung in die Stellungnahme der Stadt zum Planfeststellungsverfahren eingebracht (Anlage 2, Punkt 3). Ein Eingriff in private Grundstücke für einen breiteren Gehweg wird als unverhältnismäßig angesehen.

66.1 
Hannover / 04.07.2006