Drucksache Nr. 1035/2004:
181. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wettbergen / "In der Rehre - Süd"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
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1035/2004
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

181. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Wettbergen / "In der Rehre - Süd"

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf der 181. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Erläuterungsbericht zuzustimmen,

2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Erläuterungsbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0940 / 2003 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger



Das 181. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan ist eingeleitet worden zur Entwicklung von Wohnbauflächen südlich der Straße "In der Rehre".

Aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 11. September 2003 wurde die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 25. September bis 24. Oktober 2003 durchgeführt. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

In der Zeit vom 09.02.2004 bis 12.03.2004 wurden diejenigen Behörden und Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, an dem Änderungsverfahren beteiligt.

Allgemein kritisch hat sich die Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) mit der Planungsabsicht auseinandergesetzt. Sie äußert Unverständnis dafür, am Stadtrand Freiflächen für eine Wohnbebauung in Anspruch zu nehmen, statt innerstädtische Freiflächen wie Kleingartenflächen oder die unter Landschaftsschutz gestellten Flächen an der Kugelfangtrift, die Mardalwiese oder die Alte Bult.

Die Kritik der IHK wird nicht geteilt. Mit der Entwicklung eines Wohngebietes "In der Rehre Süd" wird das städtebauliche (und regionalplanerische) Prinzip des Vorranges der Binnenentwicklung vor Außenentwicklung nicht verlassen. Die Umnutzung bzw. Aktivierung von innerstädtischen Frei- und Brachflächen wird weiterhin prioritär verfolgt, soweit dies auch aus rechtlichen Gründen möglich ist. Landschaftsschutzgebiete stehen einem derartigen Bestreben aber in jedem Falle entgegen.

An Stellungnahmen der übrigen Träger öffentlicher Belange ist zu erwähnen die Stellungnahme des Niedersächsischen Forstamtes Deister, das ausdrücklich das Planungsziel einer Waldfläche östlich der Siedlung "Auf dem Grethel" begrüßt, die Fläche grundsätzlich für Aufforstung für geeignet ansieht und den hohen ökologischen Wert, der damit erreicht wird, hervorhebt (ähnlich äußert sich die Region Hannover). Ferner hat das Straßenbauamt Hannover angeregt, in den Änderungsbereich einzubeziehen die in der Planfeststellung befindliche Ortsumgehung Hemmingen im Zuge der B 3 mit ihren nach Naturschutzrecht notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese Anregung sollte nicht aufgegriffen werden, weil die bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich die Straßenplanung und die Ausgleichsmaßnahmen abdecken.

Die Region Hannover hat mitgeteilt, dass die Entwicklung des Wohngebietes In der Rehre als Beitrag zur Erfüllung der regionalplanerischen "Schwerpunktaufgabe Wohnen" des Oberzentrums Hannover gesehen werde und damit die Rücknahme des Vorranggebietes für Freiraumfunktionen begründe. Eine abschließende raumordnerische Stellungnahme könne jedoch erst nach durchgeführtem Beteiligungsverfahren zum Entwurf des RROP 2005, nach Erörterung der Stellungnahmen und nach Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien der Region Hannover voraussichtlich im Herbst 2004 erfolgen. Die Region Hannover weist des weiteren auf die Bedeutung des Aspektes Landschaftsbild und auf die verbesserungswürdige Erschließung mit dem öffentlichen Personennahverkehr hin. Im Erläuterungsbericht werden ergänzende Hinweise aufgenommen.

Weitere zu berücksichtigende Stellungnahmen mit Anregungen/Bedenken mit wesentlichem Inhalt liegen nicht vor.





Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die aufgrund der durchgeführten Untersuchungen zum Vegetationsbestand, zum avifaunistischen Bestand und zu den Auswirkungen auf Fledermäuse, ferner zu den klimaökologischen Auswirkungen aktualisierte naturschutzfachliche Stellungnahme ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Zur Eingriffsregelung wird zutreffend dargestellt, dass die zum Ausgleich vorzusehenden Maßnahmen zum Teil bereits durch Flächenbereitstellung im Entwurf der 181. Flächennutzungsplan-Änderung berücksichtigt wurden. Weitere Maßnahmen unterhalb der Maßstabsebene des Flächennutzungsplanes werden im Bebauungsplan zu berücksichtigen sein.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 181. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortsetzen zu können.
 61.15
Hannover / 04.05.2004