Drucksache Nr. 1034/2025:
Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor im Haushaltsjahr 2025

Inhalt der Drucksache:

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1034/2025
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Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor im Haushaltsjahr 2025

Antrag,

im Rahmen der Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor für die in der Anlage 1 genannten Ausbildungsverhältnisse Zuwendungen in Höhe von bis zu

83.391,54 €

im Haushaltsjahr 2025, vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025/2026, zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor richtet sich an alle jungen Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Die Ausbildungsverhältnisse werden unabhängig vom Geschlecht der Auszubildenden und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Förderbedarfe der jungen Menschen sowie besonderen geschlechtsspezifischen Situationen, z. B. bei alleinerziehenden jungen Müttern, gefördert.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Die Projektförderung kann zu einer geringfügigen Erhöhung des Stromverbrauches bei Dritten führen und damit zu einer negativen Auswirkung auf das Klima. Dieses ist beispielsweise der Fall, wenn ein zusätzlicher PC-Arbeitsplatz für einen Auszubildenden eingerichtet wird. Der Mehrverbrauch lässt sich in diesen Fällen nicht vermeiden, da eine qualitativ hochwertige Ausbildung diese Ausstattung erfordert.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit €0.00
Veräußerung von Sachvermögen €0.00
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden €0.00
Baumaßnahmen €0.00
Erwerb von bewegl. Sachvermögen €0.00
Erwerb von Finanzvermögensanlagen €0.00
Zuwendungen für Investitionstätigkeit €0.00
Sonstige Investitionstätigkeit €0.00
  
Saldo Investitionstätigkeit €0.00
€0.00

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 11132
Städtische Beschäftigungsförderung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen €0.00
Sonstige Transfererträge €0.00
Öffentlichrechtl. Entgelte €0.00
Privatrechtl. Entgelte €0.00
Kostenerstattungen €0.00
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) €0.00
Sonstige ordentl. Erträge €0.00
  
Außerordentliche Erträge €0.00
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Personalaufwendungen €0.00
Sach- und Dienstleistungen €0.00
Abschreibungen €0.00
Zinsen o.ä. (TH 99) €0.00
Transferaufwendungen €83,391.54
Sonstige ordentliche Aufwendungen €0.00
  
Saldo ordentliches Ergebnis (€83,391.54)
Außerordentliche Aufwendungen €0.00
Saldo außerordentliches Ergebnis €0.00
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen €0.00
Saldo gesamt (€83,391.54)

Begründung des Antrages

Unter Anwendung der Richtlinie für die Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor vom 15.02.2007 in der Fassung vom 07.11.2013 (Ratsdrucksache 0130/2007 sowie Ratsdrucksache 0130/2007 N1) werden junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gefördert, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet von Hannover haben. Im Zusammenhang mit der Förderung ist ausschließlich eine Akquirierung und Besetzung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen vorgesehen, die ohne die städtische finanzielle Unterstützung am Ausbildungsmarkt nicht zur Verfügung gestanden hätten.

In der Anlage 1 sind alle interessierten Träger*innen mit den Ausbildungsberufen, der Ausbildungsdauer und den geplanten Förderbeträgen für das Haushaltsjahr 2025 aufgeführt. Zudem wird ein Überblick über die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen für die gesamte Ausbildungsdauer in nachfolgenden Haushaltsjahren gegeben. Die Beträge für die Folgejahre sind ggfs. geringfügigen Änderungen durch zukünftige Anpassungen der Ausbildungsvergütungen, Ausbildungsverlängerungen oder Ausbildungsabbrüchen unterworfen.
Die auffällige Häufung von Anträgen auf Ausbildungsplätze bei einem Träger resultiert unter anderem aus den zeitlichen Abläufen der bereits abgeschlossenen Ausbildungsverträge. Der Träger hält ein breites Angebot an vorgeschalteten Maßnahmen vor. Die jungen Menschen können dem entsprechend sehr gut auf die Herausforderungen einer Ausbildung vorbereitet werden und zu einem geeigneten Zeitpunkt in eine Ausbildung bei dem Träger einmünden.

Sämtliche Ausbildungsverträge werden bei der Industrie- und Handelskammer Hannover sowie der Handwerkskammer Hannover eingetragen. Bei der Besetzung der geförderten Ausbildungsplätze im Non-Profit-Sektor hat sich die Landeshauptstadt Hannover ein Vorschlagsrecht vorbehalten.

Die Reform zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die damit einhergehenden Mindestausbildungsvergütungen werden während der Antragsprüfung berücksichtigt und entsprechend geprüft. Diese Fassung des BBiG ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.
50.4 
Hannover / May 9, 2025