Drucksache Nr. 1032/2013:
Anerkennung und Förderung einer Kleinen Kindertagesstätte (10 Krippenplätze) in Trägerschaft des Vereins "Junges Gemüse e.V."

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1032/2013
0
 

Anerkennung und Förderung einer Kleinen Kindertagesstätte (10 Krippenplätze) in Trägerschaft des Vereins "Junges Gemüse e.V."

Antrag,

zu beschließen,
  • den Verein "Junges Gemüse " e.V. als Träger einer Kleinen Kindertagesstätte (KKT) mit 10 Krippenplätzen für Kinder im Alter zwischen 1-3 Jahren und in ganztätiger Betreuung in der Posthornstraße 17 anzuerkennen und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.08.2013, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der KKT richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung in der Gruppe. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungsplätzen immer beachtet. Ziel ist auch hier die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.001.2
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 2.800,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -2.800,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 88.676,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -88.676,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -88.676,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max. 2.800,00 € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Linden-Limmer besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Krippenplätzen.
Im Rahmen der Schaffung von insgesamt 1800 Krippenplätzen bis zum 01.08.2013 tragen - neben geplanten Neubauprojekten - Vereine, Initiativen und andere Projektträger dazu bei, das Gesamtkonzept der Umsetzung von zusätzlichen Platzkapazitäten für diese Altersgruppe zu realisieren.

Für die Einrichtung der KKT werden vom Verein Räumlichkeiten in der Posthornstraße 17 (Räume des Altenzentrums Godehardistift) angemietet. In Eigeninitiative und unter Einbeziehung möglicher Fördergelder - ein Antrag auf Landesfördermittel (RAT) wird gestellt - sollen die Räumlichkeiten für die Krippenkinder hergerichtet werden. Eine direkt angrenzende Außenspielfläche steht dem Verein zur Verfügung und berücksichtigt ebenfalls die Bedürfnisse dieser Altersgruppe. Darüber hinaus wurde dem Verein eine gemeinsame Nutzung des Innenhofes des Altenzentrums für die Begegnung zwischen Jung und Alt vom Godehardistift in Aussicht gestellt.

Die Aufwendungen für die Kleine Kindertagesstätte in Höhe von 88.676 € stehen unter dem Produkt 36501 "Kindertagesbetreuung" zur Verfügung.
Die Planungen sind mit dem Nieders. Kultusministerium abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
Der Verein "Junges Gemüse" e.V. hat sich in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung am 05.04.13 bereits vorgestellt.
Das geplante Platzangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote bei und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
51.41 
Hannover / 29.04.2013