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Jahresabschluss 2025 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
Antrag,
1. Den Jahresabschluss 2025 mit den Teilen:
A1 Bilanz 2025
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2025
A3 Anhang einschließlich Anlagenspiegel, Nebenrechnung über den
Unterschied der handelsrechtlichen und der kalkulatorischen
Abschreibung 2025
A4 Lagebericht 2025
zu beschließen.
2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend in seiner Entwicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von 26.192.583,25 € wie folgt zu verwenden:
Gewinnvortrag im JA 2024 aus Vorjahren | 5.800.000,00 € |
Jahresüberschuss 2024 | 23.722.517,99 € |
Zuführung in die Rücklagen aus dem JA 2024 | - 10.906.651,43 € |
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2024 | - 8.615.866,56 € |
ergibt Gewinnvortrag aus den Vorjahren | 10.000.000,00 € |
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Jahresüberschuss 2025 | 16.192.583,25 € |
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Bilanzgewinn 2025 | 26.192.583,25 € |
a)
8.614.533,84 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt
Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 2.578.049,41 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen, davon – 242.772,00 € für die Anpassung des nach § 253 (6) HGB ausschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrag in der Pensionsrückstellung
c) 15.000.000,00 € Vortrag auf neue Rechnung
3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen
.Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2025 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CT LLOYD GmbH erteilte am 29.04.2026 gemäß Prüfungsbericht einen Bestätigungsvermerk ohne Einschränkungen.
Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Verweise auf das Handelsgesetzbuch (HGB).
Das Rechnungsprüfungsamt hat nach § 34 Absatz 1 Nds. EigBetrVO den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2025 ohne Beanstandungen oder Bemerkungen am 08.05.2026 an den Oberbürgermeister weitergeleitet. Die Betriebsleitung erhielt eine Kopie des entsprechenden Schreibens.
Nach § 58 Absatz 1 Nr. 10a NKomVG i. V. m. § 35 Nds. EigBetrVO beschließt der Rat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
In der Anlage zur Drucksache werden nur die wesentlichen Bestandteile des Prüfberichts angefügt. Den Fraktionsgeschäftsstellen wird der Gesamtbericht gesondert zur Verfügung gestellt.
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Hannover / May 13, 2026