Drucksache Nr. 1029/2019:

Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015

Inhalt der Drucksache:

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Beschluss über den konsolidierten Gesamtabschluss 2015

Antrag,

den konsolidierten Gesamtabschluss der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG zu beschließen..

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß des Beschlusses des Rates vom 03.07.2003 können im Falle dieser Drucksache nicht getroffen werden.

Kostentabelle

Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Anlagen zu dieser Drucksache verwiesen.

Begründung des Antrages

Der Oberbürgermeister hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des konsolidierten Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG am 02.04. 2019 festgestellt. Das Rechnungsprüfungsamt hat den konsolidierten Gesamtabschluss zum 31.12.2015 (Anlage 1) entsprechend § 155 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG i. V. m. § 156 Abs. 2 NKomVG dahingehend geprüft, ob der konsolidierte Gesamtabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt wurde.
Zu den einzelnen Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 2 - wurde bereits in gebundener Form gesondert übersandt) verwiesen.
Das Rechnungsprüfungsamt stellt in seinem Schlussbericht auf Seite 7 fest, dass der Konsolidierungsbericht im Einklang mit dem konsolidierten Gesamtabschluss steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Landeshauptstadt Hannover unter Berücksichtigung der Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtabschlussrechnungslegung vermittelt.

Der konsolidierte Gesamtabschluss 2015 mit dem Konsolidierungsbericht wird mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes nach §§ 129 Abs. 2 und 156 Abs. 4 NKomVG an sieben Tagen öffentlich ausgelegt, nachdem der Beschluss des Rates über den konsolidierten Gesamtabschluss dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport mitgeteilt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.
20.5  / 20.51
Hannover / 02.05.2019