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Umstrukturierung in der Kindertagesstätte Nikolaas-Tinbergen-Weg
Antrag,
zu beschließen,
- eine Hortgruppe (20 Plätze) der Kita Nikolaas-Tinbergen-Weg 4 in Trägerschaft der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit Hannover GmbH in eine Kindergartengruppe mit 20 Plätzen in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren und
- ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter. Insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
7.000,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-7.000,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
539,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
210,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
45.800,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-46.549,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-46.549,00 € |
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Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.
Bei der Finanzierung im Teilfinanzhaushalt 51 handelt es sich um Ausstattungskosten für die neue Kindergartengruppe.
Begründung des Antrages
Die o.g. Kita umfasst derzeit eine Krippengruppe (15 Plätze), eine Kindergartengruppe (25 Plätze), eine integrative Kindergartengruppe (18 Plätze) - alle in Ganztagsbetreuung - sowie eine Hortgruppe. Auf Grund der Einführung des Ganztagsschulangebots an der IGS Roderbruch hat die Nachfrage nach Hortplätzen an diesem Standort stark nachgelassen.
Parallel dazu steigt jedoch der Bevölkerungsanteil der Kinder im Kindergartenalter (3 Jahre bis zur Einschulung) merklich an. Der Träger hat mit seinem Umstrukturierungsantrag auf das veränderte Nachfrageverhalten reagiert.
Da die Kindertagesstätte in diesem Jahr umfänglich saniert wird, ist eine Umstrukturierung mit Beginn des neuen Kitajahres angezeigt. Insbesondere bei der Sanierung des Sanitärraumes und der Garderobe werden Anpassungen zu Gunsten der jüngeren Altersgruppe vorgenommen.
Das geplante Platzangebot trägt zum Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote bei und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Planung ist mit dem Nds. Kultusministerium, Landesjugendamt, abgestimmt. Da die Garderobe für die neue Kindergartengruppe räumlich begrenzt ist, wurde die Betriebserlaubnis nur für die Anzahl von 20 Plätzen in Aussicht gestellt.