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Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der
Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich unabhängig von geschlechtlicher
Identität aus.
Allgemeines
Stand Januar 2026 sind von den bisher genehmigten 47.370.000 € bereits rd. 29 Mio. € verausgabt, weitere rd. 8 Mio. sind schon vertraglich gebunden. Rd. 10,3 Mio. € sind zwar derzeit noch verfügbar, reichen jedoch zur Fertigstellung nicht aus.
Die ursprüngliche Beschlussdrucksache 0213/2020 für die Baumaßnahme „Teilsanierung Bestand und Erweiterung für G9“ wurde im Februar 2020 (d.h. noch vor der Corona-Pandemie) im Umfang von 47.370.000 € beschlossen.
Die Fertigstellung des letzten Bauabschnitts war für Herbst 2025 geplant. Nach positivem Beschluss der Drucksache in 02/2020 wurde die Planung mit der Vorbereitung des Bauantrags und der Ausführungs- und Werkplanung weitergeführt.
Anschließend wurde ein Großteil der Bauverträge geschlossen, insbesondere für den umfänglichen Rohbau.
Kurz darauf wurde die geplante Baudurchführung durch den Ausbruch der Corona-Pandemie
wesentlich gestört.
Konkret bedeutete dies, dass die Kampfmittelsondierungen für rd. ein Jahr nicht durchgeführt werden durften, weil die üblichen Evakuierungsabläufe (zeitweise Unterbringung in z.B. Sporthallen) für die umliegende Bevölkerung gemäß der Allgemeinverfügung der Region Hannover untersagt waren (z.B. Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 02.04.2020).
Dies hatte zur Folge, dass die zuvor mit den Baufirmen vereinbarten Vertragstermine nicht mehr einhaltbar waren und ihre Gültigkeit verloren (Entfall der Geschäftsgrundlage wg. Pandemie).
Daraufhin war von der LHH als Auftraggeberin (AG) unter wirtschaftlicher Unsicherheit je Bauvertrag zu entscheiden, ob die Verträge (mit grds. Zahlung von entgangenem Gewinn) gekündigt und neu ausgeschrieben werden oder ob mit den Firmen neue Vertragspreise vereinbart werden. Grundlage für die neuen Vertragspreise war der danach nicht absehbar sehr stark gestiegene Baupreisindex (von der Kostenermittlung 2019 bis 02/205
um
rd. 50%).
Insbesondere die umfangreichen Rohbauarbeiten wurden daraufhin neu ausgeschrieben. Bei anderen Bauverträgen wurden Preise neu verhandelt, auf neue Vertragstermine haben sich die meisten Auftragnehmer (AN) nicht ohne Weiteres eingelassen.
Dies führte bei den bisher beauftragten Bauleistungen in Summe zu indexbedingt deutlich höheren Preisen für die gleiche Leistung sowie zu wesentlichen Terminverschiebungen (rd. 1 Jahr).
Insbesondere folgende zusätzliche Leistungen wurden zu den vorgenannten inflations-/indexbedingt höheren Kosten erforderlich:
a) Wesentlich aufwändigere Gründungsarbeiten:
Die (wg. der Pandemie verspäteten) Kampfmittelsondierungen hatten mehrere nicht absehbare Kampfmittelverdachtspunkte ergeben. Dafür wurde eine sehr große Anzahl (über 3.000!) zusätzlicher besonders engmaschiger Suchbohrungen erforderlich. Durch diese Vielzahl von Bohrungen wurde der Baugrund tiefgründig aufgelockert. Diese Auflockerung konnte nur durch deutlich tiefere (rd. 9 statt 5 Meter) als geplante Betonpfähle kompensiert werden. Für diese tieferen Bohrungen wurde ein leistungsfähigeres und schwereres fahrbares Bohrgerät erforderlich. Für dieses Bohrgerät wurde wiederum eine deutlich dickere (mehr als 2 m statt weniger als 1 m) Arbeitsbodenschicht erforderlich.
b) Es wurden zusätzliche Schutzmaßnahmen für den Winterbau benötigt, weil die Ausführung des Rohbaus sich in die Winterzeit verschoben hatte.
c) Für eine höhere und wirtschaftlichere Eigenstromversorgung wurde der Umfang der geplanten PV-Anlage auf das gesamte Sporthallendach erhöht. Dies war aufgrund neuer vereinfachter Größenregelungen für PV-Anlagen sowie unter dem Eindruck der Energiekrisensituation 2022 aus Sicht der Verwaltung geboten. Grundlage dafür war auch, dass PV-Anlagen bereits in der Ursprungs-DS für alle freien Dachflächen beschlossen worden waren.
Weitere notwendige zusätzliche Leistungen werden in der Anlage 1 erläutert.
Maßnahmenbeschreibung
Weitere Einzelheiten der geplanten baulichen Maßnahmen können den Anlagen 1, 2A und 2B sowie Anlage 3 entnommen werden. Die Anlage 2 ist in zwei Kostenermittlungen gegliedert: Analge 2A für den durchgeführten 1.BA Neubau (ohne Sicherheitszuschlag) sowie Anlage 2B für den anstehenden 2.BA Sanierung Hauptgebäude Trakt A zzgl. Aula (mit Sicherheitszuschlag).
Barrierefreiheit
Die Planung wurde mit dem Beauftragten der Landeshauptstadt Hannover für Menschen mit Behinderung abgestimmt.
Terminplanung
Die Fertigstellung des 1. Bauabschnittes (Fachklassentrakt und 3-Feld-Sporthalle) ist für Mitte 2026 geplant.
Der Baubeginn für den 2.Bauabschnitt (Sanierung Hauptgebäude Trakt A sowie Aula) kann
rd. 7 Monate nach der Beschlussfassung zur Budgeterhöhung erfolgen.
Die Fertigstellung des 2. Bauabschnitts ist rd. 2,5 Jahre nach Baubeginn geplant.