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Umstrukturierung einer Hortgruppe in der Kindertagesstätte der Gartenkirche St. Marien
Antrag,
zu beschließen,
in der Kindertagesstätte der Gartenkirche St. Marien, Baumstraße 14, 30171 Hannover, in Trägerschaft des Ev.- luth. Stadtkirchenverband Hannover, eine Hort-Gruppe mit 20 Plätzen in eine Krippe mit 15 Plätzen in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren
sowie
dem Träger ab dem 01.08.2019, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Ev.-luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung der verbandlichen Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 36501 | Kindertagesbetreuung |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
5.000,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-5.000,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
-25.100,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
25.100,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
25.100,00 € |
|
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Ein einmaliger investiver Zuschuss in Höhe von 5.000 € wird dem Träger zur Anschaffung von Ausstattungsgegenständen gewährt. Diese einmalige Zuwendung wird nachrangig zu den Landesmitteln ( RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.
Begründung des Antrages
Bei der Kindertagesstätte Gartenkirche St. Marien handelt es sich um eine Einrichtung mit vier Gruppen: eine Kindergartengruppe (25 Plätze) mit einer Ganztagsbetreuung, eine Kindergartengruppe (23 Plätze) mit einer Ganztagsbetreuung, eine Kindergartengruppe (20 Plätze) mit einer Ganztagsbetreuung und einer Hortgruppe (20 Plätze) mit einer Betreuung bis 17 Uhr. Die Nachfrage an Hortplätzen in der Kita Gartenkirche St. Marien ist stark zurück gegangen. Es ist dem Träger nicht möglich die 20 angebotenen Hortplätze für das Kita Jahr 2019/20 komplett zu belegen. Somit hat sich der Träger zu einer Umstrukturierung entschlossen und einen entsprechenden Antrag gestellt.
Die Nachfrage nach Krippenplätzen ist im Stadtbezirk unverändert hoch. Durch die Entstehung von Krippenplätzen in der Kindertagesstätte entsteht die Möglichkeit sein Kind ab einem Jahr bis zur Einschulung durchgehend in einer Einrichtung betreuen zu lassen. Durch die Umsetzung wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen. Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt worden. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
51.42
Hannover / 10.04.2019