Drucksache Nr. 1026/2018:
Umstrukturierung einer Hortgruppe in der Kindertagesstätte St. Martin in eine altersübergreifende Gruppe

Inhalt der Drucksache:

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1026/2018
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Umstrukturierung einer Hortgruppe in der Kindertagesstätte St. Martin in eine altersübergreifende Gruppe

Antrag,

zu beschließen,
  • eine Hortgruppe (10 Plätze für Grundschulkinder) in der Kindertagesstätte St. Martin, Badenstedter Straße 37, 30449 Hannover, in Trägerschaft des Ev. - Luth. Stadtkirchenverbands Hannover zum 01.08.2018 in eine altersübergreifende Gruppe mit insgesamt 20 Plätzen (Hort für Grundschulkinder und Kindergarten ab 3 Jahren bis zu Einschulung in Ganztagsbetreuung), davon maximal 8 Hortplätze, umzustrukturieren und
  • ab dem 01.08.2018, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf Basis des Vertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Ev.-Luth. Stadtkirchenverband über die Finanzierung der verbandlichen Kindertagesstätten (VBE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 56.200,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -56.200,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -56.200,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben für Hortplätze die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der geplanten gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.

Begründung des Antrages

In der Kindertagesstätte St. Martin werden insgesamt vier Kindergartengruppen und eine Hortgruppe mit 10 Plätzen betrieben. Mit dem Ausbau der umliegenden Grundschulen zu Ganztagsschulen ist die Nachfrage nach Hortplätzen in der Einrichtung kontinuierlich gesunken. So können in diesem Jahr maximal 8 Hortplätze belegt werden. Dagegen ist die Nachfrage nach Kindergartenplätzen aufgrund der steigenden Kinderzahlen stark angestiegen. Daher hat der Stadtkirchenverband als Träger und Eigentümer der Einrichtung einen Antrag auf Umstrukturierung der Hortgruppe eingereicht. Um eine bedarfsgerechte Versorgung mit Betreuungsplätzen im Stadtbezirk sicherstellen zu können, soll die Hortgruppe zu einer altersübergreifenden Gruppe mit Hort- und Kindergartenplätzen umgewandelt werden. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten können in dieser Gruppe maximal 20 Kinder betreut werden. Bei 8 bereits belegten Hortplätzen, würden die restlichen 12 mit Kindergartenkindern belegt werden. Diese Plätze werden für die Bedarfe des Stadtbezirks neu geschaffen. Sollte die Nachfrage nach Hortplätzen in den nächsten Jahren weiter sinken, werden die so frei gewordenen Hortplätze mit Kindergartenkindern nachbelegt.

Der Stadtkirchenverband hat ebenfalls beantragt, die Gruppe langfristig (Zeithorizont 2022) in eine Krippengruppe umzustrukturieren. Daher soll die altersübergreifende Gruppe als Interimslösung dazu dienen, die Bedarfe nach Kindergartenplätzen kurz- und mittelfristig bis zum Neubau der Kita Hohe Straße in Linden-Mitte abzudecken.

Für die Umstrukturierung zur altersübergreifenden Gruppe werden keine Umbaumaßnahmen erforderlich. Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- als Aufsichtsbehörde abgestimmt und eine entsprechende Betriebserlaubnis ist bereits in Aussicht gestellt worden.
51.42 20.04.2018
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