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Erneuerung der Stromversorgung im Stadtpark
Antrag auf überplanmäßige Ausgabe
Antrag,
einer überplanmäßigen Ausgabe für die Erneuerung der Stromversorgung im Stadtpark in Höhe von 150.000 € bei der HMK entsprechend des Deckungsvorschlages im Zuge der Erneuerung der Stromversorgung des HCCs gem. § 89 NGO zuzustimmen.
Die in der nachfolgenden Begründung näher ausgeführten Gründe für den überplanmäßigen Mittelbedarf waren unvorhersehbar. Im Rahmen der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht bekannten Baumaßnahme am HCC muss die Stromversorgung komplett erneuert werden. An die bisherige Stromversorgung ist der Stadtpark angeschlossen. Die Mehrausgaben sind unabweisbar, da sie zur Stromversorgung des Stadtparks zwingend erforderlich sind.
Zur Deckung der Mehrausgaben stehen Mittel wie folgt zur Verfügung:
PSP-Element I.55103.003.2/ 78720000 110.000 €
PSP-Element I.55102.004.2/78710000 10.000 €
PSP-Element I.55101.901.2/78311000 30.000 €
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gem. Beschluss des Rates vom 03.07.2003
(DS 1278/ 2003) sind im Zusammenhang mit dieser Drucksache nicht relevant.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.55102.904 | Übriges öffentl. Grün, sonstige Maßnahmen |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
150.000,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-150.000,00 € |
|
|
|
0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Produkt 55102 | Öffentl. Grün, übriges Grün |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
|
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
7.500,00 € |
Abschreibungen |
6.000,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
3.750,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-17.250,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
|
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-17.250,00 € |
|
Begründung des Antrages
Mit der DS NR 1827/2010 ist die Errichtung der Parkpalette im Bezirk Mitte beschlossen worden. Nach einer Recherche zur Struktur und Art der Stromversorgung des HCC wurde ermittelt, dass der Stadtpark über eine abgängige 10.000 Volt Ringleitung vom HCC versorgt wird. Die Anlagen zur Stromversorgung im Kuppelsaal wurden ca. 1962 montiert und befinden sich daher in einem dringend erneuerungs bedürftigen Zustand. Hinzu kommt, dass damals schon bestehende Anlagenteile aus den 50er Jahren noch weiter mit verwendet wurden.
In einem ähnlichen Zustand befindet sich die Mittelspannungsanlage zur Versorgung des Stadtparks. Die Versorgung des Stadtparks erfolgt über das Pumpenhaus. Im Pumpenhaus befindet sich ein Traforaum (mit 2 Transformatoren) und ein Schaltraum mit der 10.000 Volt Schaltanlage. Die Zuleitungskabel sind alte Ölkabel, die heute nicht mehr Verwendung finden und auch nicht reparabel sind, wenn ein Defekt auftritt. Die Ringeinspeisung erfolgt aus dem Kuppelsaal sowie aus der Eilenriedehalle.
Im Rahmen der Baumaßnahme der neuen Parkpalette am HCC wird jetzt die Trafostation des Kuppelsaales erneuert und nach außen verlagert. In diesem Zusammenhang wird die bestehende Station im Kuppelsaal aufgelöst. Dies hat zur Folge, dass die Anschlussleitung zum Pumpenhaus nicht weiter versorgt werden kann und erneuert werden muss.
Im denkmalgeschützten Stadtpark finden diverse hochrangige Veranstaltungen wie das NP-Fest, der Sommerbiwak oder die Pflanzentage statt. Ohne die Erneuerung der Stromversorgung lassen sich die Fontänenanlagen im Park sowie die Teichpumpen nicht mehr betreiben, was die Funktionalität wie Attraktivität des Parks signifikant einschränken würde.
Die Aufwendungen sind gem. § 89 NGO zeitlich und sachlich unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.
67.31
Hannover / 12.05.2011