Drucksache Nr. 1024/2018:
IGS Roderbruch, Brandschutzmaßnahmen im Primar- und Hauptgebäude : Budgeterhöhung

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
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1024/2018
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IGS Roderbruch, Brandschutzmaßnahmen im Primar- und Hauptgebäude : Budgeterhöhung

Antrag,


einer Budgeterhöhung bis zu 528.000 € für das Projekt IGS Roderbruch, Brandschutzmaßnahmen im Primar- und Hauptgebäude, auf dann insgesamt 2.081.000 € zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aus der Baumaßnahme und deren finanziellen Auswirkungen ergibt sich keine spezifische Gender-Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 21801800
IGS Rod., Brandschutzmaßnahmen (kurzfristig)
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 528.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -528.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19, 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Produkt 21801
Gebäudemanagement
IGS
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 6.400,00 €
Abschreibungen 15.900,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 8.000,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -30.300,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -30.300,00 €

Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement 1,2 %) auf die zusätzliche Investitionssumme von 528.000 €.

Abschreibungen
3 % von 528.000 €.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene Investitionssumme von 528.000 €.

Anmerkung:
Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 30.300 € führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21801 IGS.

Finanzierung
Im Teilfinanzhaushalt des Fachbereiches Gebäudemanagement wurden, bzw. werden in der Investitionsmaßnahme 21801800 (IGS Rod., Brandschutzmaßnahme kurzfristig) Mittel in der jetzt beantragten Höhe bereitgestellt.

Begründung des Antrages

Mit der Drucksache 0204/2014 wurde die Verwaltung mit der Umsetzung einer ersten Stufe von Brandschutzmaßnahmen in der IGS Roderbruch beauftragt. Als Budget standen 1.553.000 € zur Verfügung. Darin enthalten waren die Summe der Haushaltsunterlage Bau in Höhe von 1.350.000 € und eine 15 % Budgetreserve in Höhe von 203.000 €.


Die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen erfolgt in zwei Bauabschnitten:
Mit den Bauarbeiten im Hauptgebäude der IGS wurde im März 2016 begonnen, die Fertigstellung ist für Sommer 2018 geplant.
Die Baumaßnahme im Primargebäude startet im März 2018, die Fertigstellung ist für Oktober 2018 geplant.

Im Rahmen der Umsetzung des ersten Bauabschnitts (Hauptgebäude) und aus Erkenntnissen aus dem ersten Bauabschnitt in Hinblick auf die Umsetzung des zweiten Bauabschnitts (Primargebäude) kam und kommt es zu unerwarteten Kostensteigerungen, die im Wesentlichen auf folgenden Hauptursachen beruhen:
  • Mehrkosten aus zusätzlich erforderlichen Maßnahmen (nicht in HU-Bau enthalten)
  • Mehrkosten durch verzögerten Bauablauf
  • Mehrkosten Anpassung Honorar
  • Zusatzkosten Leit- und Orientierungssystem
  • Zusatzkosten Voutenbeleuchtung
  • Konjunkturell bedingte Mehrkosten
  • Risikoreserve für noch ausstehende Vergaben




Diese Kostenerhöhungen summieren sich insgesamt auf rund 528.000 €. Diese Kosten sind noch nicht in der vollen Höhe angefallen, jedoch werden diese Prognosen mit hoher Wahrscheinlichkeit zutreffen. Zudem sind die Erkenntnisse aus dem ersten Bauabschnitt in die Planungen und Ausschreibungen zur Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen im Primargebäude eingeflossen. Diese somit bekannten Mehrkosten sind bereits Bestandteil dieser Drucksache.

Die Darstellung der Ursachen und des Umfangs der Mehrkosten im Einzelnen sind der Anlage zu entnehmen.

Die externen Fachplaner und der Fachbereich Gebäudemanagement waren bisher davon ausgegangen, dass die zu erwartende Gesamtbausumme und damit die Überschreitung des genehmigten Gesamtbudgets durch die vorhandene Sicherheitsreserve abgedeckt wäre oder darüber hinaus innerhalb des Verfügungsrahmens der Verwaltung gemäß Anhang der Hauptsatzung liegen wird. Aufgrund aktuell vorliegender Nachträge und Kostenprognosen muss jetzt leider davon ausgegangen werden, dass die Gesamtbausumme die vorliegend beantragte Erhöhung des Gesamtbudgetrahmens um 528.000 € erfordern wird.

Sämtliche Einsparmöglichkeiten und Optimierungen wurden und werden in Vorbereitung auf den zweiten Bauabschnitt während der Planungs- und Bauphase im ersten Bauabschnitt bereits umgesetzt.

Ein kurzfristiger Beschluss der Budgeterhöhung ist erforderlich, um bereits gestellte Nachträge aus dem ersten und noch nicht erteilte Aufträge für den zweiten Bauabschnitt beauftragen zu können.
19 .2 / Hannover, 20.04.2018
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