Drucksache Nr. 1023/2011:
Zukunft der Albert-Schweitzer-Schule (ASS) in Linden-Nord nach Beendigung des Modellprojektes zur Grundschulkinderbetreuung als Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
-Umsetzung des Konzeptes Ganztagsschule-

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1023/2011 (Originalvorlage)
1428/2011 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Jugendhilfeausschuss
In den Schulausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1023/2011
0
 

Zukunft der Albert-Schweitzer-Schule (ASS) in Linden-Nord nach Beendigung des Modellprojektes zur Grundschulkinderbetreuung als Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
-Umsetzung des Konzeptes Ganztagsschule-

Antrag, zu beschließen,

1. die vier in unterschiedlicher Trägerschaft befindlichen Hortgruppen in der Albert-Schweitzer-Schule aufzulösen,
2. in der Albert-Schweitzer-Schule das Rahmenkonzept gemäß Beschlussdrucksache Nr. 2177/2009 zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen anzuwenden sowie
3. die Kooperationspartnerschaft mit der Schule in städtischer Trägerschaft im Fachbereich Jugend und Familie zu führen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Beim Ausbau von Ganztagsgrundschulen werden Schülerinnen und Schüler gleichermaßen angesprochen. Für Eltern bieten sich Möglichkeiten der besseren Vereinbarung von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36601
Einrichtungen der Jugendarbeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 310.000,00 €
Sach- und Dienstleistungen 10.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -320.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -320.000,00 €
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt auf der Grundlage der Beschlussdrucksache Nr. 2177/2009 und der Informationsdrucksache Nr. 1993/2010 zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen.

Es stehen Mittel im Teilhaushalt 42 / Produkt 24302 (70.000 €) sowie im Teilhaushalt 51 / Produkt 36501 (250.000 €), somit insgesamt in Höhe von 320.000 € zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Die Albert-Schweitzer-Grundschule ist seit dem 01.08.2004 offene Ganztagsgrundschule. Zusätzlich wurde an der Schule die Durchführung eines ganztägigen Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsprojektes vereinbart. Dieses wurde als „Modellprojekt zur Schulkinderbetreuung an der Albert-Schweitzer-Schule als Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule“ vom Nds. Kultusministerium für den Zeitraum 01.08.2007 bis zum 31.07.2011 genehmigt und die Umsetzung mit Beschlussdrucksache Nr. 1781/2007 vom Rat der Stadt Hannover beschlossen. Beteiligt an diesem Modellprojekt sind neben der Schule
1. die städtische Kindertagesstätte Nieschlagstraße,
2. der Elternverein der Albert-Schweitzer-Schule,
3. die ehemalige ev.-luth. Bethlehem-Kirchengemeinde und
4. die ehemalige Gerhard-Uhlhorn-Gemeinde (jetzt gemeinsam die Ev. – luth. Kirchengemeinde Linden Nord in Hannover).

Finanziert wird das Modellprojekt derzeit von Seiten des Fachbereiches Jugend und Familie mit jährlich ca. 270.000 €. Der Fachbereich Bibliothek und Schule stellt 124.000 € zur Verfügung, die zum großen Teil aufgrund der Vorgaben des Landes für dieses Projekt gezahlt werden.

Während des Modellprojektes konnte im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung aufgezeigt werden, dass durch die enge Zusammenarbeit verschiedener pädagogischer Professionen eine entscheidende Qualitätsverbesserung für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern erreicht werden kann. Auch in der Bewertung durch die Eltern hat die Zusammenarbeit im schulischen Bereich eine Qualitätserweiterung erfahren.

Zum 01.08.2011 läuft das Modellprojekt nunmehr aus. Das Angebot soll dauerhaft wie folgt fortgeführt werden:

Umsetzung des Konzeptes Ganztagsgrundschule nach dem Rahmenkonzept der Drucksache Nr. 2177/2009

Die Verlässlichkeit der Bildungs- und Betreuungsangebote während der Schulzeit an fünf Tagen in der Woche von 7.00 – 17.00 Uhr, und zwar für alle derzeit ca. 300 Schülerinnen und Schüler, wird gesichert. Es wird bedarfsweise eine kostenpflichtige Ferienbetreuung angeboten. Die Kooperationspartnerschaft soll durch den Fachbereich Jugend und Familie übernommen werden.

Den nichtstädtischen Beschäftigten im Projekt soll ein Übernahmeangebot für eine Beschäftigung bei der Stadtverwaltung Hannover unterbreitet werden.

Die räumlichen Voraussetzungen für die Ganztagsgrundschule stehen mit dem geplanten Umzug der Albert-Schweitzer-Schule in das Gebäude Liepmannstraße 6 (ehemals Fössefeldschule) zur Verfügung (Beschlussdrucksache Nr. 2162/2010).

Mit Schreiben vom 23.06.2010 hat das Nds. Kultusministerium die Albert-Schweitzer-Schule als teilweise offene Ganztagsschule anerkannt. Das bedeutet an bis zu vier Tagen (montags bis donnerstags) verpflichtender Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler von 8 – 15 Uhr. Die in dieser Zeit stattfindenden Arbeitsgemeinschaften werden durch Lehrerstunden bzw. ein entsprechendes Budget abgedeckt. Mit dem städtischen Zuschuss wird die Verlässlichkeit an fünf Tagen von 7.00 – 17.00 Uhr nach dem städtischen Rahmenkonzept gesichert.

Ein pädagogisches Handlungskonzept wird von der Verwaltung gemeinsam mit der Albert-Schweitzer-Schule gem. Rahmenkonzept erstellt. Erfahrungen aus dem Modellprojekt werden dabei berücksichtigt. Das Handlungskonzept wird den Ratsgremien als Informationsdrucksache nach den Sommerferien vorgelegt.
51.4 
Hannover / 12.05.2011