Drucksache Nr. 1022/2021:
Verlängerung des Verzichts auf Sondernutzungsgebühren im Rahmen der Maßnahmen des Hannoverschen Stabilitätspaketes in der Corona-Krise – („Stabilitätspaket 2.0“)

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Gleichstellungsausschuss (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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1022/2021
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Verlängerung des Verzichts auf Sondernutzungsgebühren im Rahmen der Maßnahmen des Hannoverschen Stabilitätspaketes in der Corona-Krise – („Stabilitätspaket 2.0“)

Antrag,

die Fortsetzung des Verzichts auf Sondernutzungsgebühren aus der Drucksache 78/2021 (Maßnahmen des Hannoverschen Stabilitätspaketes in der Corona-Krise – „Stabilitätspaket 2.0“) bis zum 31.12.2021 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Verlängerung der Maßnahmen des Hannoverschen Stabilitätspaketes in der Corona-Krise („Stabilitätspaket 2.0“) – richtet sich unabhängig vom Geschlecht direkt an Einzelpersonen sowie an Gewerbetreibende. Zielgruppe der Gastronomie sind alle Menschen dieser Stadtgesellschaft unabhängig vom Geschlecht.

Kostentabelle

Die finanziellen Belastungen werden bei circa 700.000 € liegen. Im Rahmen dieser Veränderung wird der Ertragsansatz im betroffenen Teilhaushalt 23 auf 0,-€ im Haushaltsplan 2021 abgesenkt.

Begründung des Antrages

Durch den weiter anhaltenden Lockdown im Zuge der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist das öffentliche Leben weiterhin in vielen Teilen im Stillstand. Davon ist die Gastronomie besonders betroffen. Der mit der Maßnahme erhoffte Effekt der Unterstützung der Gastronomie konnte aufgrund der Corona-Verordnungen der letzten Monate nicht eintreten. Die Gastronomie durfte nicht öffnen und konnte somit auch die angebotene Hilfe nicht in Anspruch nehmen. Die Landeshauptstadt will im Rahmen des Stabilitätspakets weiterhin unterstützen, knüpft daher an die vom Rat beschlossenen Maßnahmen an und verlängert die wirtschaftliche Unterstützung bis zum 31.12.2021.
23.4 
Hannover / 04.05.2021