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Umstrukturierung einer Krippengruppe in der Ev.-luth. Kindertagesstätte Hainholz
Antrag,
zu beschließen,
- in der Ev.-luth. Kindertagesstätte Hainholz, Hüttenstraße 1, 30165 Hannover-Hainholz, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbands Hannover, eine integrative Krippengruppe (12 Plätze, Ganztagsbetreuung) in eine Krippengruppe (15 Plätze, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren
und
- dem Träger ab dem 01.08.2023, frühestens nach Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den "Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (nachstehend KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen" zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Transferaufwendungen |
(€10,200.00) |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
€10,200.00 |
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Durch die Umstrukturierung entstehen Minderaufwendungen bei der Kindertagesbetreuung.
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Bei der Finanzierung der Krippenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.
Begründung des Antrages
In der 5-gruppigen Kindertagesstätte der Ev.-luth. Kindertagesstätte Hainholz, Hüttenstraße 1, 30165 Hannover-Hainholz, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbands Hannover, werden zurzeit Kinder in zwei Krippengruppen (davon 1 integrative Krippengruppe), einer Kindergartengruppe und zwei integrativen Kindergartengruppen (je Ganztags) betreut.
Der Träger beantragt die Umstrukturierung der integrativen Krippengruppe in eine Regel-Krippengruppe.
Er findet zurzeit kein genügend qualifiziertes heilpädagogisches Fachpersonal. Die vorhandene Heilpädagogin soll bedarfsgerecht in den beiden I-Kiga-Gruppen eingesetzt werden, damit dort weiterhin eine entsprechende Betreuung angeboten werden kann und um den Bestand dieser Gruppen nicht zu gefährden.
Der Träger wird eine entsprechende Betriebserlaubnis beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover -Landesjugendamt- beantragen.
51.42
Hannover / Apr 28, 2023