Antrag Nr. 1014/2023:
Antrag der CDU-Fraktion: Entlastung junger Eltern – sofortige Auszahlung eines Teils des Elterngeldes

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1014/2023 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

  • 22.05.2023: Jugendhilfeausschuss: Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
  • 26.06.2023: Jugendhilfeausschuss: Ersetzt durch Neufassung
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Haushalt Finanzen Rechnungsprüfung Feuerwehr und öffentliche Ordnung
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ratsversammlung

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Antrag der CDU-Fraktion: Entlastung junger Eltern – sofortige Auszahlung eines Teils des Elterngeldes

Antrag

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob ein Teil des beantragten Elterngeldes – beispielsweise der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro – bereits nach einer ersten Sichtung der Elterngeldanträge an die Eltern ausgezahlt werden kann. Der offene Restbetrag des jeweils zustehenden Elterngeldes würde nach einer fundierten Prüfung folgen. Zu diesem Zweck nimmt die Verwaltung Gespräche mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf.

Begründung


Junge Eltern müssen in Hannover teils sehr lange auf die Auszahlung ihres Elterngeldes warten. Manche Eltern müssen sogar vier Monate oder länger ohne die Bundesgelder auskommen. Für viele Familien stellt dies eine ernstzunehmende finanzielle Herausforderung dar. Für die Stadt besteht daher dringender Handlungsbedarf. Zur Not müssen Kompromisslösungen entwickelt werden, bis die Auszahlung der Gelder reibungslos und zügig funktioniert.

Ein solcher Kompromiss könnte die frühzeitige Auszahlung des Mindestelterngeldes direkt nach einer ersten Sichtung des Antrages darstellen. Dadurch könnten die Familien wenigstens ein Stück weit finanziell entlastet werden, bis zu dem Zeitpunkt an dem die fundierte Prüfung des Antrages abgeschlossen ist. Da die Verwaltung in dieser Angelegenheit nicht der alleinige Entscheidungsträger ist, sind Gespräche mit dem zuständigen Bundesministerium von Nöten.