Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage einer Fortschreibung des Masterplans Mobilität das aktuelle Haupt- und Vorbehaltsstraßennetz für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) grundsätzlich zu überprüfen und zu überarbeiten. Ziel ist es, dieses Straßennetz deutlich zu reduzieren.
Der so gewonnene Straßenraum soll bedarfsgerecht neu entwickelt werden, mit dem Ziel, der Klimaneutralität bzw. der Klimafolgenanpassung zu entsprechen.
1. Basis sind die vorliegenden Verkehrsbelastungszahlen, angepasst an die Ziele des fortgeschriebenen Masterplans Mobilität und die Maßgabe, den stadtweiten Anteil des so genannten „Umweltverbundes“ bis 2035 auf 80 Prozent und innerhalb der Innenstadt auf deutlich über 80 Prozent zu erhöhen.
2. Das Hauptnetz soll die Radverkehrskonzepte berücksichtigen und insbesondere dem Netz der Velorouten und der Radschnellwege nicht entgegenstehen, auch die Radinfrastruktur soll nicht verschlechtert werden. Der ÖPNV muss weiterhin sowohl auf dem Hauptnetz als auch auf den restlichen Straßen funktionieren.
3. Die Erreichbarkeit der Innenstadt für die Menschen, die auf Kraftfahrzeuge angewiesen sind (wie z. B. Anwohnende, Handwerker*innen, Lieferverkehre, Menschen mit Behinderung, Pflege- und Gesundheitsdienste), sowie die Erreichbarkeit der Parkhäuser bleiben erhalten.
4. Auf dem künftigen Hauptnetz hat in der Regel der MIV Priorität - sofern der ÖPNV dort geführt wird, hat nach wie vor der ÖPNV Priorität. Auf allen anderen Straßen haben die Verkehrsmittel und -Träger des Umweltverbundes Priorität. Dort sind Komfort und Leistungsfähigkeit des Fuß- und Radverkehrs maßgeblich.
5. Verlässt der MIV das Hauptnetz, kann er dort, wo es notwendig und möglich ist, dem Umweltverbund nachgeordnet den Straßenraum weiter mitnutzen.
6. Straßen sollen – wo immer möglich – als Stadträume mit Aufenthaltsqualität weiterentwickelt werden und dabei dem neuen Anspruch an Leistungsfähigkeit als auch der Anpassung an die Klimafolgen gerecht werden.