Drucksache Nr. 1010/2012:
218. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / westlich Metzhof

Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1010/2012
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

218. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Bothfeld / westlich Metzhof

Feststellungsbeschluss

Antrag,

die 218. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit der Begründung (Anlage 3) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:


Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 1462 / 2011 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 2380 / 2011 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Für den zwischen der Bezirkssportanlage Bothfeld im Norden und Kugelfangtrift im Süden gelegenen Freiraum war die Satzung zum Geschützten Landschaftsbestandteil "Metzhof" nach Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover am 03.02.2011 in Kraft getreten.

Im Flächennutzungsplan ist seit der am 14.08.1974 wirksam gewordenen Ursprungsfassung im nördlichen Teil des Geschützten Landschaftsbestandteils als Standortvormerkung ein Standortsymbol "Hallenbad" eingetragen. Dieses ist mit dem Schutzzweck der Satzung zum Geschützten Landschaftsbestandteil unvereinbar und soll daher gelöscht werden. Eine Standortverschiebung des Hallenbad-Symbols kommt nicht in Betracht, da - abgesehen von fehlenden Standortalternativen im Bothfelder Raum - eine Verwirklichung aus heutiger Sicht als nicht realistisch einzuschätzen ist. Die Löschung erfolgt daher ersatzlos. Der auf der Fläche des Geschützten Landschaftsbestandteils zu großen Teilen bestehenden Waldeigenschaft wird durch Darstellung als "Waldfläche" Rechnung getragen.

Die Beteiligung der Behörden und Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, wurde mit Anschreiben vom 23.12.2011 mit Frist bis zum 27.01.2012 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Aus diesem Verfahrensschritt liegen keine Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange vor, über die zu entscheiden wäre.

Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 16. Februar 2012 beschlossene Entwurf der 218. Änderung des Flächennutzungsplanes hat mit Begründung sowie den vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 2. März bis 2. April 2012 öffentlich ausgelegen. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die öffentliche Auslegung unterrichtet.

Während der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen. Von Trägern öffentlicher Belange liegen auch aus diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahmen vor, über die zu entscheiden wäre.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die weiterhin gültige naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.

Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 4 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 218. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan abschließen zu können.

Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Zeichnerische Darstellung zur 218. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 3 - Begründung zur 218. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4 - zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15 
Hannover / 26.04.2012