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Umstrukturierung einer Krippengruppe im Familienzentrum Baldeniusstraße 33 B, 30419 Hannover
Antrag,
zu beschließen
- im Familienzentrum Baldeniusstraße 33 B in 30419 Hannover-Stöcken, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbands Hannover, eine Krippengruppe (15 Plätze, Ganztagsbetreuung) in eine integrative Krippengruppe (12 Plätze, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren
und
- dem Träger ab dem 01.08.2022, frühestens nach Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) sowie auf der Grundlage der DS Nr.: 1198/2013 "Regelung zum Ausbau und zur Finanzierung integrativer Plätze in Kindertagesstätten in Hannover" zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.12345.678 | Kindertagesbetreuung |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
|
0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
4.600,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-4.600,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-4.600,00 € |
|
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Zuwendung an den Träger. Bei der Finanzierung der Krippenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt. Die Umstrukturierung ist im Haushalt 2021/2022 nicht geplant worden. Die zusätzlichen Mehrkosten sind im laufenden Budget erwirtschaftet.
Begründung des Antrages
In der 4-gruppigen Kindertagesstätte Familienzentrum Baldeniusstraße 33 B, 30419 Hannover-Stöcken, in Trägerschaft des Ev.-luth. Stadtkirchenverbands Hannover, können zurzeit max. 90 Kinder (1 x Krippe 15 Plätze und 3 x Kindergarten 75 Plätze, je ganztags) betreut werden.
In der Kindertagesstätte sollen langfristig mehrere Krippenkinder betreut werden, bei denen ein heilpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde. Die Kindertagesstätte beabsichtigt daher ihr Angebot der Krippengruppe zu einer integrativen Krippengruppe umzustrukturieren. Bedarfsgerecht wird der Träger zunächst zum 01.08.2022 mit der Betreuung eines einzelnen Kindes beginnen und dann voraussichtlich zum 01.08.2023 aufgrund der weiteren Bedarfe an integrativer Betreuung das Angebot entsprechend erweitern.
Durch die Umstrukturierung ist jeweils die entsprechende Platzzahl in dieser Gruppe anzupassen.
Die personellen Voraussetzungen für die integrative Betreuung sind in der Einrichtung vorhanden.
Die Planung ist mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover -Landesjugendamt- abgestimmt.
51.42
Hannover / 14.04.2022