Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Es wird auf die Ursprungsdrucksache 1007/2013 verwiesen.
Es wird auf die Ursprungsdrucksache 1007/2013 verwiesen.
Der mit der Drucksache Nr. 1007/2013 vorgelegte Vorschlag zur Veränderung der Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen erhöht die Raummieten in der Preisgruppe I um 10%, bei der Raumkategorie 1.3 der Preisgruppe I um 33%. Er belässt die Raummieten in der Preisgruppe II nahezu auf dem Niveau der bestehenden Preisliste. Beide Gruppen sind zuletzt im Jahr 2007 angehoben worden; die Preisgruppe I wurde um 10% und die Preisgruppe zwei um 15% erhöht.
Die Änderungsempfehlungen der Stadtbezirksräte 1, 2, 5 und 12 zielen darauf ab, die Preisgruppe I entweder im Verhältnis mit Erhöhungen der Preisgruppe II gleichermaßen zu erhöhen oder geringer zu erhöhen als mit dem Verwaltungsvorschlag vorgesehen.
Ziel des Verwaltungsvorschlags ist die Erzielung von dauerhaft jährlich 40.000,00 € Mehrerträgen gemäß der Vorgabe aus dem Haushaltskonsolidierungsprogramm VIII, Drucksache Nr.2351/2011. Folge der Umsetzung der Änderungsempfehlungen wäre, dass der Konsolidierungsbeitrag nicht erbracht werden würde. Im Einzelnen:
Die Mieten aus Preisgruppe II machen in dieser Höhe rund 15 % der Gesamteinnahmen aus, obwohl deren Mietzeit nur drei Prozent aller Vermietungen in den Stadtteilkultureinrichtungen beträgt. Aus der Praxis des Vermietgeschäfts ist bekannt, dass die Mieten der Preisgruppe II bereits so hoch sind, dass eine weitere Erhöhung zur Abwanderung und damit zu Mindererträgen führen würde, die über weitere Erhöhungen bei Preisgruppe I zu kompensieren wären.
Die beständig hohen Einnahmen in der Preisgruppe II erlauben zusammen mit einer sozialverträglichen Erhöhung der Mietpreise in Preisgruppe I, dass der festgelegte Konsolidierungsbeitrag erbracht werden kann. Auch nach der Erhöhung der Preisgruppe I ab 1.1.2014 werden die starken Unterschiede zwischen den Preisgruppen beibehalten. Preisgruppe II ist weiterhin drei bis viermal so hoch, wie der Preis in Gruppe I für Vereine und andere gemeinwohlorientierte Veranstaltungen. Eine eindeutige Förderung der gemeinwohlorientierten Nutzungen bleibt daher gegeben.
Die Mehrbelastung für die Mieter der Preisgruppe I kann nicht abgeschwächt werden, indem der Mietzeitraum von 3 Stunden reduziert wird, weil eine Verkürzung der Mindestmietzeit die Mieterträge verringern würde. Die frei werdenden Zeiten würden im Wesentlichen nicht zu zusätzlichen Nutzungen führen, was mit den bevorzugten Mietzeiten von 9.00 bis 12.00, von 15.00 bis 18.00 und von 19.00 bis 21.00 Uhr zusammen hängt. Der Mietzeitraum von 3 Stunden entspricht zudem in vielen Fällen dem Bedarf der Nutzer in den Einrichtungen. Eine Mietzeit von einer Stunde ist im Regelfall nicht ausreichend für die Veranstaltungen.