Drucksache Nr. 1005/2018 N1:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1841 – Huberstraße -
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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Zu TOP
1. Neufassung
1005/2018 N1
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1841 – Huberstraße -
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1841 Huberstraße mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Durch die Planung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt (siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1841, Abschnitt 14 Kosten für die Stadt)).

Begründung des Antrages

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachverdichtung eines Bestandsgrundstückes schaffen.

Die Wohnungsgenossenschaft Kleefeld-Buchholz eG beabsichtigt zwei dreigeschossige Wohngebäude mit Staffelgeschoss sowie einer Tiefgarage in Hannover Misburg-Nord auf dem im eigenen Besitz befindlichen Grundstück Albrecht-/ Huberstraße zu errichten. Auf der Grundlage eines mit der Landeshauptstadt Hannover abgestimmten Konzeptes sollen diese neuen Wohnhäuser mit 26 Wohneinheiten entstehen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 1394 aus dem Jahr 1991, der für das Plangebiet ein reines Wohngebiet festsetzt, in dem max. 6-geschossige Wohngebäude zulässig sind. Das geplante Bauvorhaben liegt außerhalb der überbaubaren Fläche und widerspricht somit den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans.

Um den veränderten Entwicklungsperspektiven für das Grundstück und seine Umgebung Rechnung zu tragen, ist die Änderung des Planungsrechtes erforderlich. Daher hat die Vorhabenträgerin einen entsprechenden Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB gestellt. Um die o.g. Festsetzungen in dem Bestandsbereich anzupassen, werden auch die einbezo-
genen Flächen Gegenstand des Bebauungsplanes.

In seiner Sitzung am 15.12.2016 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1841 – Huberstraße – als Bebauungsplan der Innenentwick-
lung gefasst.

Der Beschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung des Bebauungsplans Nr. 1841 erfolgte am 02.11.2016 durch den Stadtbezirksrat Misburg mit dem Ziel:
– Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage –.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1841 wurde vom 28.Dezember 2016 bis einschließlich 10. Februar 2017 durchgeführt. Im Rahmen dieser Beteiligung ist keine Stellungnahme eingegangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt sind in Anlage 3 beigefügt.

Die jetzt beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.



Die bereits versandte Drucksache Nr. 1005/2018 wird inhaltlich nicht verändert. Diese Neufassung dient ausschließlich der Komplettierung der Anlage 3 (Umweltbezogene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange). Die fehlende Seite 2 der Stellungnahme wird beigefügt.
61.13 
Hannover / 26.04.2018