Antrag Nr. 0999/2018:
Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 0491/2018: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße,
Auslegungsbeschluss - Befristete Aussetzung der Wirkung des Bebauungsplans 1808 für die angrenzenden Gebiete

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0999/2018 (Originalvorlage)
0491/2018 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

AfD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Drucks. Nr. 0491/2018: Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1808, Kesselstraße,
Auslegungsbeschluss - Befristete Aussetzung der Wirkung des Bebauungsplans 1808 für die angrenzenden Gebiete

Antrag

Die Ratsversammlung möge beschließen,
den Bebauungsplan um eine zeitlich beschränkte Aussetzung der Auswirkung des Bebauungsplans für die angrenzenden Gebiete für 3 Jahre zu ergänzen.

Begründung

Da bis jetzt nur ein Flächennutzungsplan für dieses Gebiet vorliegt, der Planungsgrundlage für die dortigen Gewerbe zur Niederlassung war, ist es wichtig, um einer Fluktuation der in Hannover ansässigen Gewerbe und den damit verbundenen Arbeitsplätzen zu begegnen, eine Übergangsfrist einzuräumen.

Reinhard Hirche
Ratsherr und stellv. Fraktionsvorsitzender