Antrag Nr. 0993/2019:
Antrag der AfD-Fraktion zur Neufassung des § 10 Abs. 7 der Geschäftsordnung

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der AfD-Fraktion zur Neufassung des § 10 Abs. 7 der Geschäftsordnung

Antrag

den § 10 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Rats der LHH wie folgt zu ändern:

„Jede Fraktion, jede Gruppe oder jedes Ratsmitglied kann - auch mündlich in der Sitzung - als Antrag zur Geschäftsordnung beantragen, dass der Rat sich mit einem bestimmten Antrag, Änderungs- oder Zusatzantrag nicht befasst (Antrag auf Nichtbefassung). Der Antrag muss schriftlich begründet werden, entweder mit der überholten Sachlage, die diesem Antrag zu Grunde liegt, oder mit der Anzweiflung der Zuständigkeit des Rates oder des Ausschusses und der Nennung des Gremiums, an welches er zu verweisen ist. Der Nichtbefassungsbeschluss bedarf der Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten.“

Begründung


Leider wird im Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt wiederholt offen gegen demokratische Grundprinzipien verstoßen. Zwei Anträge[1]/[2] wurden am 6.12.2018 mit Nichtbefassung von der Tagesordnung genommen, nachdem in derselben Sitzung vorher ein Antrag[3] derselben Art behandelt wurde. Um hier dem wiederholten Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 3 GG vorzubeugen, ist mit dieser Änderung das vom Weg abgekommene Demokratieverständnis einiger alteingesessener Ratsmitglieder wieder auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit zurückzuführen.