Drucksache Nr. 0992/2005:
Bebauungsplan Nr. 566, 2. Änderung - Gerhard-Lossin-Straße Süd
Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
 
0992/2005
2
 

Bebauungsplan Nr. 566, 2. Änderung - Gerhard-Lossin-Straße Süd
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 566, 2. Änderung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit diesem Beschluss werden die bisher uneingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des ausgewiesenen Kerngebietes eingeschränkt. Mit diesen planungsrechtlichen Festsetzungen soll die Nahversorgung für die Bewohner des Wohngebietes Roderbruch durch das vorhandene zentrale Einkaufszentrum am Roderbruchmarkt gesichert werden.

Kostentabelle

Für die Stadt Hannover entstehen dabei keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Für den Geltungsbereich der geplanten 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 566 ist uneingeschränktes Kerngebiet festgesetzt. Das Plangebiet soll entsprechend den Nutzungen auf den angrenzenden Flächen vorrangig der Unterbringung von Büros und Verwaltungen dienen.
Bereits im Jahre 1996 erfolgten in einer 1. Änderung textliche Festsetzungen für den nördlich angrenzenden Bereich zum Ausschluss großflächiger Einzelhandelsbetriebe. Entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes sollen lediglich Versorgungseinrichtungen zur Ergänzung des Roderbruchmarktes unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit entsprechend des § 11 Abs. 3 BauNVO zulässig sein. Außerhalb des Bereiches mit Marktfunktion blieben die planungsrechtlichen Festsetzungen zunächst unverändert.
Aus aktuellem Anlass ist es nun erforderlich, zur Sicherung des Roderbruchmarktes auch das bisher uneingeschränkte Kerngebiet südlich der Gerhard-Lossin-Straße dieser Zielsetzung anzupassen. Es ist beabsichtigt auch im übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 566 großflächige Einzelhandelsbetriebe auszuschließen.

Zur Sicherung einer weiterhin geordneten städtebaulichen Entwicklung in diesem Bereich soll der Aufstellungsbeschluss dazu dienen, Bauvorhaben zurückzustellen, die dieser Zielsetzung entgegenstehen.

61.1 1
Hannover / May 10, 2005