Drucksache Nr. 0990/2017:
Jahresabschluss 2016 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Betriebsausschuss für Stadtentwässerung
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0990/2017
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Jahresabschluss 2016 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover

Antrag,

1. Den Jahresabschluss 2016 mit den Teilen:
A1 Bilanz 2016
A2 Gewinn- und Verlustrechnung 2016
A3 Anhang 2016
A4 Anlagenspiegel 2016
A5 Lagebericht 2016
zu beschließen.
2. Dem Vorschlag der Betriebsleitung zuzustimmen, den nachstehend in seiner Entwicklung dargestellten Bilanzgewinn in Höhe von 31.635.781,82 € wie folgt zu ver- wenden:

Gewinnvortrag im JA 2015 aus Vorjahren
21.233.915,59 €
Jahresüberschuss 2015
8.526.527,82 €
Zuführung in die Rücklagen aus dem JA 2015
- 2.913.526,27 €
Abführung an den Haushalt aus dem JA 2015
- 5.613.001,55 €
ergibt Gewinnvortrag aus den Vorjahren
21.233.915,59 €


Jahresüberschuss 2016
10.401.866,23 €


Bilanzgewinn 2016
31.635.781,82 €






a) 5.613.548,44 € Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landeshauptstadt
Hannover für Eigenkapitalverzinsung.
b) 3.530.899,38 € Zuführung in die allgemeinen Rücklagen
c) 1.491.334,00 € Zuführung in die zweckgebundenen Rücklagen
d) 21.000.000,00 € Vortrag auf neue Rechnung


3. Die Entlastung der Betriebsleitung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03. Juli 2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Außer der unter 2 a) genannten Abführung an den allgemeinen Haushalt der Landes- hauptstadt Hannover für die Eigenkapitalverzinsung entstehen keine finanziellen Aus- wirkungen.

Begründung des Antrages

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 beauftragte Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft BDO AG, Hannover, erteilte am 03.04.2017 gemäß Prüfungsbericht ein unein- geschränktes Testat.

Die Rechnungslegung der Stadtentwässerung erfolgt nach den Vorschriften des Nieder- sächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), der Niedersächsischen Eigen- betriebsverordnung (Nds. EigBetrVO) und den darin enthaltenen Bestimmungen und Ver- weise auf das Handelsgesetzbuch (HGB).

Das Rechnungsprüfungsamt hat am 13.04.2017 nach § 32 Absatz 3 der Nds. Eigenbetriebsverordnung den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 ohne ergänzende Feststellungen an den Oberbürgermeister weitergeleitet.

Nach § 33 der Nds. Eigenbetriebsverordnung beschließt der Rat den Jahresabschluss, den Lagebericht, die Entlastung der Betriebsleitung sowie die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes.
68.0 
Hannover / 26.04.2017