Drucksache Nr. 0989/2020:
Änderung der VHS-Honorarordnung für Kursleitende

Inhalt der Drucksache:

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0989/2020
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Änderung der VHS-Honorarordnung für Kursleitende

Antrag,

der im Folgenden aufgeführten Änderung, der am 01.01.2020 beschlossenen Honorarordnung der Volkshochschule Hannover (DS-Nr. 1691/2019), zuzustimmen.

In Abschnitt 4. "Fachberatungen und zusätzliche Bemühungen" soll Absatz 4.1:

"4.1 Für Sprachstandsfeststellungen zur Einmündung in Fremdsprachenkurse (ohne Deutsch als Fremdsprache) kann eine monatliche Pauschale von 270,00 € gezahlt werden. Wenn es sich bei der Beratung oder Unterstützung der Programmbereichsleiterin oder des Programmbereichsleiters nicht um durchgehende und auf Kontinuität gerichtete Tätigkeit handelt, kann unter Zugrundelegung der Honorargruppen der Ziff. 3.1 bis 3.6 stundenweise honoriert werden."

gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt werden:

"4.1. Die Sprachstandsfeststellungen zur Einmündung in Fremdsprachenkurse werden mit 22,50 € je Unterrichtseinheit vergütet." Die Honorarordnung mit entsprechender Änderung (gelbe Markierung) ist der Beschlussdrucksache als Anlage beigefügt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden von der vorstehenden Beschlussdrucksache nicht berührt. Die beantragten Beschlüsse wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange aller Geschlechter bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Honorarverträge für freie Mitarbeitende sehen eine Vergütung in Honorarform für geleistete Zeiteinheiten und nicht in Pauschalen vor. Eine Lehrkraft auf freiberuflicher Basis darf nicht in die betriebliche Organisation der VHS eingegliedert sein und darf hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung ihrer Tätigkeit nicht dem Weisungsrecht der VHS unterliegen. Die Formulierung „Beratung und Unterstützung der Programmbereichsleitung“ schließt nicht klar genug die statusrechtliche Beurteilung der Selbständigkeit, also das freie Dienstverhältnis sowie die Unabhängigkeit von der Organisation, aus. In der Praxis wurde ein rechtssicherer Umgang mit freiberuflichen Leistungen von Kursleitenden eingehalten. Mit der vorliegenden Änderung soll dies auch in der Honorarordnung klarer gefasst werden.
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Hannover / 11.05.2020