Drucksache Nr. 0988/2016:
Förderrichtlinie Investitionskostenzuschussprogramm (IKOPRO LIST) zur Förderung von Investitionen zum nachhaltigen Wirtschaften im Gewerbegebiet List

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List zur Kenntnis
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0988/2016
2
 

Förderrichtlinie Investitionskostenzuschussprogramm (IKOPRO LIST) zur Förderung von Investitionen zum nachhaltigen Wirtschaften im Gewerbegebiet List

Antrag,


1. die als Anlage 1 beigefügte Förderrichtlinie Investitionskostenzuschussprogramm (IKOPRO LIST) zur Förderung von Investitionen zum nachhaltigen Wirtschaften im Gewerbegebiet List im Gesamtvolumen von 100.000 € zu beschließen,

2. den in der Förderrichtlinie festgesetzten Bereich mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet List“ als Fördergebiet für das Investitionskostenzuschussprogramm zu beschließen,

3. die Verwaltung zu ermächtigen, über die Bewilligung von Zuwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 5.000 € nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie zu entscheiden, abweichend von den Wertgrenzen im Anhang zur Hauptsatzung der LHH (Drucksache Nr. 2348/2011).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Der Inhalt der Beschlussdrucksache hat keine geschlechterspezifischen Auswirkungen.
Die Belange von Frauen und Männern werden gleichermaßen berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 23 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 57101.001
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 100.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 100.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 23 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €

Für das Investitionskostenzuschussprogramms IKOPRO LIST sollen insgesamt 100.000 € für 24 Monate zur Verfügung gestellt werden. 2016 wurden hierfür bereits 50.000 € etatisiert. 20.000,- € stehen als Haushaltsrest aus 2015 zur Verfügung. Weitere 30.000,- € sind als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Jahres 2017 veranschlagt.
Die Fördergelder sollen im Rahmen der bereitgestellten Finanzmittel über den Förderzeitraum grundsätzlich gleichmäßig verteilt werden.

Begründung des Antrages


Die Wirtschaftsförderung setzt derzeit ein Pilotprojekt im Bereich Lister Damm /Am Listholze um. Unter dem Leitbild „Integriertes und nachhaltiges Gewerbegebiet“ soll das Gewerbegebiet Lister Damm/Am Listholze (kurz: Gewerbegebiet List) nachhaltig entwickelt werden (s.a. Drucksache Nr. 1092/2014). Zielsetzung ist es, den Bestand im Gewerbegebiet zu stärken und im Schwerpunkt für Unternehmen nachhaltiges Wirtschaften anzuregen. Das Vorhaben wurde in den „Masterplan Stadt und Region Hannover ׀ 100% für den Klimaschutz“ eingebracht, um einen Beitrag zur Zielerreichung des Masterplans, Reduzierung der Treibhausgase und Energieverbräuche, zu erreichen.

Die Verwaltung hat für das Gewerbegebiet List ein sogenanntes Klimaschutz-Teilkonzept im Schwerpunkt „Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten“ erarbeiten lassen, das vom Bundesumweltministerium (BMUB) anteilig gefördert wurde. Das Gutachten hat die Potenziale für überbetriebliche Klimaschutzaktivitäten und Kooperationen im nachhaltigen Wirtschaften im Gewerbegebiet List analysiert und geeignete Maßnahmen und CO2-Szenarien zur Einsparung von Treibhausgasen identifiziert.

Als inhaltlichen Lückenschluss zu den überbetrieblichen Maßnahmen im Klimaschutz-Teilkonzept schlägt die Verwaltung vor, auf einzelbetrieblicher Ebene ein Förderprogramm für 24 Monate aufzulegen. Das Investitionskostenzuschussprogramm soll mit sofortiger Wirkung nach Ratsbeschluss in Kraft treten, die Laufzeit wird in der Förderrichtlinie entsprechend nachgetragen.

Die Förderung soll auf Unternehmen im Gewerbegebiet List beschränkt sein (s. Anlage 2 - Fördergebiet IKOPRO LIST). Hierdurch sollen Unternehmen im Gewerbegebiet List einen Anreiz zur Umsetzung von investiven Maßnahmen und zum nachhaltigen Wirtschaften erhalten. Das Förderprogramm soll die Entwicklung eines integrierten und nachhaltigen Gewerbegebietes als flankierende Maßnahme unterstützen. Durch eine gezielte Kommunikation von Klimaschutzthemen wird die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Gewerbegebiet List beschleunigt. In Ergänzung können, infolge der anlassbezogenen Ansprache, auch andere Angebote der Wirtschaftsförderung zur lokalen Ökonomie, unternehmerischen Standortfragen und anderen Serviceangeboten in den gesamten Prozess platziert werden. Das Förderprogramm ist bewusst als niedrigschwelliges Angebot für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Gewerbegebiet List konzipiert, um die Schwelle zur Sensibilisierung von Themen zum nachhaltigen Wirtschaften gering zu halten.

Beide Bausteine – einzel- und überbetriebliche Maßnahmen – sind inhaltlich miteinander verzahnt und sollen Synergien bewirken. Das einzelbetriebliche Angebot soll Unternehmen motivieren, sich auch an überbetrieblichen Aktionen und Maßnahmen im Gewerbegebiet zu beteiligen.

An der Umsetzung des Investitionskostenzuschussprogramms besteht ein erhebliches Interesse, da die Förderung einen wichtigen Baustein in der Gesamtkonzeption des Pilotprojektes Lister Damm/Am Listholze darstellt. Durch die Verknüpfung der verschiedenen Handlungsfelder und Klimaschutzkomponenten wird eine nachhaltige Entwicklung im Gewerbegebiet List maßgeblich vorangetrieben und verstetigt. Der Prozess ist bisher in der Landeshauptstadt einzigartig. Erkenntnisse aus dem Prozess sollen im gesamtstädtischen Interesse zukünftig auch für die Entwicklung vergleichbarer Gewerbegebiete in Hannover herangezogen werden. Die Umsetzung des Pilotprojektes und indirekt das Investitionskostenzuschussprogramm IKOPRO LIST sind wichtige Bindeglieder zwischen einzel- und überbetrieblichen Komponenten und leisten im Rahmen des Handlungsfeldes Wirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Gesamtzielsetzung des „Masterplans Stadt und Region Hannover ׀100% für den Klimaschutz“.
23.3 
Hannover / 02.05.2016