Drucksache Nr. 0987/2023:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße -
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
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0987/2023
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Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße -
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1861 mit Begründung zuzustimmen und

2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Der Bebauungsplan sieht den Abbruch einer abgängigen Schule und den Neubau einer neuen Grundschule sowie einer Kindertagesstätte vor. Dem Verlust an grauer Energie steht eine bessere Energieeffizienz gegenüber. Aufgrund der Standards der Stadt Hannover bei kommunalen Gebäuden sind dabei erneuerbare Energien zu nutzen, was hier positiv zu bewerten ist (siehe Anlage 4).

Kostentabelle

Siehe Anlage 2 zur Drucksache, Begründung Kapitel 7 - Kosten für die Stadt..

Begründung des Antrages

Die wohnbauliche Entwicklung Bemerodes führte bzw. führt weiterhin zu einem erheblichen Anstieg der Einwohnerzahl. Durch diesen Bevölkerungszuwachs und die Zunahme an Haushalten im Stadtgebiet wird nicht nur der Bedarf an neuen Wohneinheiten ansteigen, sondern auch die öffentliche und soziale Infrastruktur muss den gestiegenen Anforderungen gerecht werden.

Das bedeutet, dass in den Schulen mehr Kinder unterrichtet werden müssen, sodass die Kapazitätsgrenzen einiger Schulen erreicht oder auch schon überschritten sind. Gleiches gilt für Kindertagesstätten und Sportanlagen.

Da das Gebäude der zurzeit leerstehenden sogenannten „Blauen Schule“ am Friedrich- Wulfert-Platz nach sorgfältiger Prüfung nicht den heutigen Ansprüchen gerecht wird, wird der Rückbau ins Auge gefasst.
Weiterhin sollen die an den bestehenden Schulbaukörper angeschlossenen Sporthallen, die bei Rückbau aus technischen Gründen nicht erhalten werden können, dezentral ersetzt werden.

Um dem gestiegenen Bedarf zu begegnen, soll mit dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 1861 die planungsrechtliche Voraussetzung für die Neuordnung und Erweiterung der Bezirkssportanlage Bemerode, den Bau einer Kindertagesstätte, einer Grundschule und die Sicherung eines Bolzplatzes nebst notwendiger Erschließungsflächen geschaffen werden.

In der Sitzung am 12.09.2018 hat der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Drs. 1399/2018 in Verb. mit Drs. 1399/2018 E1N1) beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 08.04.2021 bis 07.05.2021 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

In der Zeit vom 29.03.2022 bis 02.05.2022 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu dem Entwurf des Bebauungsplans beteiligt. In diesem Rahmen sind folgende abwägungserhebliche Stellungnahmen eingegangen:

Die Region Hannover weist mit ihrem Schreiben vom 02.05.2022 darauf hin, dass im Verfahren nach § 13a BauGB das Vermeidungsgebot und die artenschutzrechtlichen Zu-
griffsgebote auf besonders und streng geschützte Arten einzuhalten seien.
Sie gibt Hinweise zur artenschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen und Zeiten und deren Umsetzung. Weiter wird auf den Biotoptyp Mesophiles Grünland (GMS) hingewiesen, welcher seit dem 01.01.2021 zu den geschützten Biotoptypen gehört.
Hinsichtlich des Bodenschutzes und des Gewässerschutzes werden verschiedene Hinweise zur Umsetzung gegeben.


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Aussagen zu den Vermeidungsmaßnahmen und zum Biotopschutz wurden in der Be-
gründung ergänzt. Diese Maßnahmen sowie die Hinweise zum Bodenschutz und zum Gewässerschutz sind durch die jeweiligen Fachgesetze bzw. Normen geregelt und unab-
hängig von der Bauleitplanung immer zu beachten. Sie werden im Zuge der Umsetzung des Vorhabens im Bauprozess zu berücksichtigen sein, sind jedoch auf der Grundlage des Baugesetzbuches planungsrechtlich nicht festsetzungsfähig.
Das im Geltungsbereich kartierte sonstige mesophile Grünland (GMS) liegt weitestge-
hend auf Flächen, für die keine Nutzungsänderung vorgesehen ist. Im Übrigen liegt es auf dem Schulgrundstück und damit auf Flächen für die ein Bebauungsplan bereits eine bauliche Nutzung vorsieht. Auf diesen Flächen findet der besondere Schutz des Biotoptyps keine Anwendung.

Der ADFC äußert mit seinem Schreiben vom 02.05.2022 Bedenken aufgrund der Gefähr-
dung von Radfahrenden durch Pkw-Verkehr und Parkplatzsuche bei Schulbeginn und -ende an der neuen Schule an der Ecke Wülferoder Straße / Wilhelm-Göhrs-Straße.
Es solle eine geschützte Querung der Wülferoder Straße für Fußgänger und Radverkehr in Höhe Wilhelm-Göhrs-Straße vorgesehen werden und die Wilhelm-Göhrs-Straße einen geschützten Radweg erhalten.
Im gesamten Bereich von Oheriedentrift bis Am Gutspark sollten Fußgänger*innen und Radfahrende getrennte Wege erhalten, der Radweg sollte dabei farblich abgehoben sein. Der Weg sei heute zwar etwa vier Meter breit, führe aber gerade zu Hauptzeiten zu deut-
lichen Nutzungskonflikten.
Für die Anbindung von Alt-Bemerode solle der Übergang der Stadtbahnlinie in Höhe Ashwin-von-Roden-Weg fahrradfreundlich gestaltet werden. Eine Querung mit Fahrradan-
hängern und Lastenrädern sei heute nicht möglich.
Weitere Hinweise außerhalb des Geltungsbereiches werden für den Bereich Feldbusch-
wende, Berkelmannstraße und Wülfeler Straße gegeben.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Rahmen eines Verkehrsgutachtens wurde bereits eine Querungsmöglichkeit der Wülferoder Straße als Maßnahme vorgeschlagen. Grundsätzlich ist die Ausbauplanung der Verkehrsflächen nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Der Bebauungsplan setzt die öffentlichen Flächen als Verkehrsflächen oder Grünflächen fest, nicht jedoch die Art des Ausbaus. Die Stellungnahme wird Grundlage bei der Ausbauplanung.

Die Planung erfüllt die Voraussetzungen für ein Bebauungsplanverfahren der Innenent-
wicklung nach § 13 a BauGB (siehe Anlage 2: 2.1 Aufstellungsverfahren).

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.13 
Hannover / 27.04.2023