Durch die Neuorganisation des Fachbereichs Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover und die Neuorganisation und Umbenennung des Dez. IV sind entsprechende Änderungen in der Satzung der Volkshochschule erforderlich geworden.
Aufgrund des §10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch §4 Flüchtlingsunterkünfte-Erleichterungsgesetz vom 12.11.2015 (Nds. GVBl. S. 311), hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung vom 16.06.2016 folgende Änderung der Satzung der Ada-und-Theodor-Lessing Volkshochschule Hannover beschlossen:
Die Satzung der Ada-und-Theodor-Lessing Volkshochschule Hannover vom 26.06.1980 (Gem.ABl. vom 6.8.1980S. 518) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 wird „Volkshochschule“ durch „Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule (Volkshochschule)" ersetzt.
2. In § 2 wird der Satz 2 „Sie hat die Aufgabe, ihre Hörer zur Selbstbildung und zur Mitarbeit am demokratischen Staatsleben anzuregen und ihnen durch Arbeitsgemeinschaften, Kurse, Seminare, Einzelvorträge und Studienfahrten Kenntnisse für Leben und Beruf zu vermitteln.“ durch „Sie hat die Aufgabe, ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Selbstbildung und zur Mitarbeit am demokratischen Staatsleben anzuregen und ihnen durch Arbeitsgemeinschaften, Kurse, Seminare, Einzelvorträge, Studienfahrten und andere geeignete Angebote Kenntnisse für Leben und Beruf zu vermitteln.“ ersetzt.
3. In § 3 wird die Überschrift „Direktor“ durch „Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiter“ ersetzt
4. In § 3 wird „Der Direktor der Volkshochschule ist hauptamtlich tätig.“ durch „Die Volkshochschule wird von einer/einem hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiterin/Mitarbeiter geleitet (Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiter).“ ersetzt.
5. In § 3 wird Satz 2 wird „Ihm wird die freie Entfaltung der Volkshochschularbeit gewährleistet“ ersatzlos gestrichen.
6. In § 4 Absatz 1 Satz 3 wird „Direktor“ durch „Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiter“ ersetzt.
7. In § 4 Absatz 1 Satz 4 wird „Der Beirat schlägt für die Wahl des Direktors, des Direktorstellvertreters und der hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter geeignete Bewerber vor.“ ersetzt durch „Der Beirat berät über Vorschläge zur Besetzung der Stelle der/des Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiters.“.
8. In § 4
a) Absatz 2 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Die/der Vorsitzende wird aus dem Kreis seiner Mitglieder gewählt.“
b) Absatz 4 Satz 4 erhält folgende Fassung:
„Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin/der Bildungs-, Jugend- und Familiendezernent, die Fachbereichsleiterin/der Fachbereichsleiter Ada-und-Theodor-Lessing Volkshochschule oder deren Beauftragte können an den Sitzungen des Beirates teilnehmen.“
9. § 4 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Die/der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen ein und stellt die Tagesordnung auf. Sie/Er muss den Beirat außerdem einladen, wenn es mindestens 3 Mitglieder schriftlich verlangen. Die Sitzungen des Beirats sind nicht öffentlich.“
10. § 5 wird wie folgt ersetzt: „§ 5 – Kursleiterinnen und Kursleiter – Die Kursleiterinnen und Kursleiter sind in der Regel nebenberuflich tätig. Sie werden jeweils für einen Lehrabschnitt als freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter durch Lehraufträge verpflichtet. Näheres bestimmt die Honorarordnung.“
11. § 6 wird wie folgt ersetzt: „§ 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer -
(1) An der Veranstaltungen der Volkshochschule kann jeder teilnehmen, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme und ausnahmen sowie über einen etwa notwendig werdenden Ausschluss entscheidet die/der Fachbereichsleiterin/Fachbereichsleiter.
(2) Näheres bestimmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(3) Die in den Lehrgebäuden geltenden Hausordnungen sind für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbindlich.“
12. § 7 – Entgelte wird wie folgt ersetzt: „§ 7 Entgelte – Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule werden privatrechtliche Entgelte erhoben. Näheres bestimmt die Entgeltordnung.“
13. § 8 wird ersatzlos gestrichen.
14. § 9 wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Hannover, den 16.06.2016