Informationsdrucksache Nr. 0981/2014:
Haushaltsplan 2011 – Ergebnishaushalt
Änderungsantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 1896/2011

Inhalt der Drucksache:

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Haushaltsplan 2011 – Ergebnishaushalt
Änderungsantrag gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur DS 1896/2011

Teilhaushalt: 66

Produkt: 12208 Verkehrsbehördliche Maßnahmen

1. Ausgangslage

Zu dem o.g. wesentlichen Produkt lag der Antrag A05 der

- SPD-Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
- Bündnis 90/Die Grünen Fraktion im Rat der Landeshauptstadt Hannover
vor, folgende Maßnahmen umzusetzen:

Aus vorhandenem Ansatz wird die Verwaltung beauftragt, den Straßenzug „Rudolf-von-Bennigsen-Ufer“, im Streckenabschnitt zwischen „Altenbekener Damm“ und „An der Engesohde“
- je Richtung mit einem Fahrstreifen und
- als Tempo 30 km/h Strecke auszuweisen, sowie
- den westlichen Radweg mittels einer Barriere vom unmittelbar angrenzenden Parkstand zu trennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.






1. Beschreibung des Vorhabens

Zwischen dem lichtsignalgeregelten Überweg zur „An der Engesohde“ und dem Knotenpunkt „Altenbekener Damm“ wird die Fahrbahn „Rudolf-von-Bennigsen-Ufer“ mit jeweils einem Fahrstreifen je Richtung eingerichtet. Dazu wird der bestehende 11,00 m breite Fahrbahnquerschnitt neu geordnet
Zur Bebauung der Schulen wird auf der Ostseite der Fahrbahn ein 2,50 m breiter Parkstreifen für das Längsparken am Fahrbahnrand eingerichtet. Im Bereich der Überquerungsmöglichkeiten der Fahrbahn, der Bushaltestellen und bei bestehenden Überfahrten ist dieser unterbrochen.
Auf der verbleibenden 8,50 m breiten Fahrbahn wird je Richtung ein Fahrstreifen von 4,25 m Breite eingerichtet.
Die Einrichtung erfolgt mittels Markierung.
Vor dem Beginn der Längsparkstände wird eine Absperrfläche aufgetragen. Zusätzlich wird diese mit Absperrvorrichtungen (Stahlpoller) an denen Warnbaken angebracht sind, gesichert.

Im Bereich „Freie Waldorfschule“ wird die Überquerungsmöglichkeit zwischen der bestehenden Mittelinsel durch die Erweiterung zu einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) verbessert. Die ortsfeste Straßenbeleuchtung wird angepasst. Im Bereich der Fußgängerquerung wird das Parken auf der Westseite des „Rudolf-von-Bennigsen-Ufer“ unterbrochen. Durch Absperrvorrichtungen wird der Querungsbereich von parkenden Fahrzeugen freigehalten.

Auf halber Länge des Streckenabschnittes zwischen dem neu eingerichteten Fußgängerüberweg „Freie Waldorfschule“ und dem Knotenpunkt „Altenbekener Damm“ wird eine zusätzliche Überquerungsmöglichkeit der Fahrbahn eingerichtet. Eine auf die Fahrbahn aufgebrachte Mittelinsel führt zudem zu einer Reduzierung der Breite der Fahrstreifen. Im Bereich der Fußgängerquerung wird das Parken auf der Westseite wie vor beschrieben von parkenden Fahrzeugen freigehalten.

Die lokalen Absperrflächen, die Mittelinsel und deren Sperrflächen haben eine Reduzierung der Fahrbahnfläche zur Folge. Diese Einbauten, sowie der einzurichtende Fußgängerüberweg sind zugleich geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen.


Das Parken auf der ca. 5,00 m breiten, im gesamten Streckenabschnitt vorhandenen Parkfläche an der Westseite des „Rudolf-von-Bennigen-Ufer“ wird neu geordnet. Auf Grund der reduzierten Fahrstreifenbreite ist nur ein Parken in Schrägaufstellung möglich, um ein Ausparken ohne Mitbenutzung des östlichen Fahrstreifens zu ermöglichen. Da wegen des Oberflächenbelages der Parkfläche keine Parkstandmarkierung aufgebracht werden kann, wird diese den Parkenden durch die erforderlichen Absperrvorrichtungen verdeutlicht.
Bei Bedarf werden zur Verdeutlichung des Schrägparkens Stahlpoller in entsprechenden Abständen wiederholt eingerichtet.










Auf der Westseite wird die derzeitig nur durch eine Markierung gekennzeichnete Abgrenzung zwischen Radweg und Parkstand abgesperrt.
Die Absperrungselemente orientieren sich an den bereits vorhandenen Absperrvorrichtungen im angrenzenden nördlichen Streckenabschnitt. Als Absperrelemente werden ähnlich, wie weiter nördlich bereits vorhanden, Bügel, bestehend aus einem zwischen zwei Stahlpfosten befestigten Holzbrett gesetzt. In Abständen aufgestellt, verhindern diese eine Befahrung des anliegenden Radweges.



Beschilderung

Entsprechend der Antragstellung wird der genannte Streckenabschnitt in beiden Richtungen als mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu befahrende Strecke ausgeschildert.
Das Aufstellen von Zeichen 274 StVO (Beginn der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) erfolgt je Richtung vor Beginn des Streckenabschnittes. Das Zeichen 282 StVO (Ende sämtlicher Streckenverbote) am Ende des Streckenabschnittes in Richtung Süden.

2. UVP

Negative Beeinflussungen gehen von der Maßnahme nicht aus.

3. Bauzeit / Bauablauf

Es ist vorgesehen die Maßnahme in diesem Jahr umzusetzen.

66.21 
Hannover / 05.05.2014