Drucksache Nr. 0980/2013:
Erweiterung des Betreuungsangebotes des Waldorfkindergartens am Maschsee um eine Krippengruppe mit 10 Plätzen

Inhalt der Drucksache:

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0980/2013
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Erweiterung des Betreuungsangebotes des Waldorfkindergartens am Maschsee um eine Krippengruppe mit 10 Plätzen

Antrag,

zu beschließen,
  • das Betreuungsangebot des Waldorfkindergartens am Maschsee, Rudolf-von-Bennigsen-Ufer 70c in 30173 Hannover um eine Krippengruppe mit 10 Betreuungsplätzen in 3/4-Betreuung zu erweitern und
  • dem Waldorfkindergarten am Maschsee e.V. als Träger der Einrichtung ab dem 01.08.2013 bzw. frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.001.2
Aufwendungen über 1.000,-€ für Kindertagesstättenbetreuung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 2.800,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -2.800,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
laufende Zuwendung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 41.850,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -41.850,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -41.850,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt. Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max.2.800,- € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

Der Waldorfkindergarten am Maschsee bietet in 5 Gruppen insgesamt 118 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 5 Jahren an. Es handelt sich dabei aufgrund des besonderen pädagogischen Konzeptes um ein stadtweites Angebot. Seit geraumer Zeit zeichnete sich ein wachsender Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren ab. Um diesem Bedarf entsprechen zu können, hat der Träger sich entschlossen, eine Krippengruppe einzurichten und daher laufende Förderung für 10 Krippenplätze beantragt. Die Gruppengröße steht im Zusammenhang mit der besonderen pädagogischen Konzeption der Einrichtung.
Die Krippengruppe soll in separaten Räumlichkeiten eingerichtet werden, die direkt gegenüber dem Kitagebäude gelegen sind. Ein Teil dieses Gebäudes wird vom Träger zum Betrieb der Einrichtung angemietet und die Kosten der erforderlichen Umbaumaßnahmen werden vom Trägerverein übernommen.

Durch das Angebot wird dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote nachgekommen. Zudem trägt es dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Die Raum- und Umbauerfordernisse für die Krippengruppe wurden vom Träger mit dem Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - abgestimmt und die entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Als Betriebsbeginn ist der 01.08.2013 vorgesehen.

Der LHH entstehen außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von maximal 2.800,- € keine Investitionskosten. Es wurde bei der Nds. Landesschulbehörde ein Antrag auf eine Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) für 10 Plätze gestellt und die Bewilligung liegt bereits vor.

Die Aufwendungen für die laufenden Betriebskosten stehen im Produkt 36501 "Kindertagesbetreuung" zur Verfügung.
51.41 
Hannover / 24.04.2013