Drucksache Nr. 0980/2011:
Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationssysteme, Bildung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt zum 01.07.2011

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0980/2011
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationssysteme, Bildung einer gemeinsamen kommunalen Anstalt zum 01.07.2011

Antrag zu beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover gründet nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage anliegenden Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung gemeinsam mit weiteren Kommunen eine gemeinsame kommunale Anstalt „HannIT AöR“ mit Wirkung zum 01.07.2011. Die Gründung der gemeinsamen kommunalen Anstalt sowie die dieser Beschlussvorlage beigefügte Gründungsvereinbarung und Anstaltssatzung wird auch für die Fälle beschlossen, dass in einzelnen der übrigen aufgeführten Trägerkommunen eine entsprechende Beschlussfassung nicht oder nur mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommt oder die Dienstherrnfähigkeit von der Kommunalaufsichtsbehörde ausgeschlossen wird.
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Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.11109.970
Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationssysteme
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 1.000,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 18 - Investitionstätigkeit
Produkt 11109
Informations- und Kommunikationssysteme
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €

Begründung des Antrages


Zielsetzung
Aufgabe der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (kurz: HannIT AöR) ist es, die Verwaltungen ihrer Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) vornehmlich bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Aufgaben zu unterstützen.

Vorbereitungen für die Gründung
Die Region Hannover wird ihren Informations- und Kommunikationsbetrieb HannIT, der derzeit als Eigenbetrieb geführt wird, in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) überführen. Träger der künftigen Anstalt sollen auch die Städte und Gemeinden der Region einschl. der Landeshauptstadt Hannover werden. Zur Vorbereitung der Anstaltsbildung sind eine Steuerungsgruppe und eine Projektgruppe gebildet worden, die die Grundlagen erarbeitet haben. In der Steuerungsgruppe und der Projektgruppe sind auch Vertreter der Städte und Gemeinden vertreten; die Landeshauptstadt Hannover ist in beiden Gremien vertreten.

Die Region Hannover wird den bisherigen Eigenbetrieb mit Personal und Vermögen in die neue Anstalt einbringen. Die Landeshauptstadt Hannover wird sich mit 1.000 Euro am Eigenkapital beteiligen, dies entspricht auch der Beteiligung aller anderen Städte und Gemeinden der Region Hannover.

Die Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). In der Bewertung der Möglichkeiten nach dem NKomZG wurde der AöR gegenüber dem Zweckverband der Vorzug gegeben, da die übrigen Trägerkommunen keine Aufgaben oder organisatorische Einheiten auf die AöR übertragen oder einbringen werden.

Vorteile für die Region Hannover bzw. die HannIT
Mit der Bildung der Anstalt des öffentlichen Rechts werden neben der Region Hannover auch alle Städte und Gemeinden der Region Träger dieser Anstalt. Die Geschäftsbeziehungen der Anstaltsträger mit der Anstalt sind vergaberechtlich als Inhousegeschäfte zu bewerten, wenn die Auftraggeber insgesamt die Einrichtung so kontrollieren wie eine eigene Dienststelle und keine Privaten beteiligt sind. Im Rahmen der Erbringung von Unterstützungs- und Beistandsleistungen kann die Anstalt Aufgaben auch für Dritte erbringen, soweit dadurch die Erfüllung ihrer Aufgaben gegenüber den Trägern nicht beeinträchtigt wird und dieser Geschäftsbereich keinen wesentlichen Umfang des Gesamtumsatzes erhält. Dies gilt für private Kunden ebenso wie für öffentlich-rechtliche Kunden, die nicht Träger der Anstalt sind.

Auswirkungen und Rahmenbedingungen für die beteiligten Städte und Gemeinden
Für die Städte und Gemeinden der Region ist das Risiko auf die Einlage in Höhe von jeweils 1.000 Euro beschränkt; eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Landeshauptstadt Hannover wird zum Gründungszeitpunkt weder Vermögen noch Personal in die Anstalt einbringen.

Als Träger der Anstalt können die beteiligten Städte und Gemeinden Aufträge an die AöR ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens erteilen.

Es besteht ausdrücklich kein Abnahmezwang hinsichtlich der angebotenen Leistungen der Anstalt. Über die Eigenerbringung der Leistungen oder die Beauftragung der HannIT AöR beschließt die Landeshauptstadt Hannover im Einzelfall und in eigener Entscheidungshoheit. Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Angebote bleibt unverändert. Damit behält die Landeshauptstadt die volle Steuerungsfähigkeit hinsichtlich des IuK-Einsatzes.


Vertretung der Landeshauptstadt Hannover im Verwaltungsrat
Der Vorsitz des Verwaltungsrates wird jeweils für zwei Jahre wahrgenommen durch:
· die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten der Region Hannover,
· die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten der Landeshauptstadt Hannover,
· einen aus dem Kreise der übrigen Träger gewählten Vertreter.
Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte der Anstaltsträger kann an ihrer / seiner Stelle einen anderen Bediensteten benennen. Die Stimmanteile richten sich nach dem Umsatz des jeweiligen Anstaltsträgers mit der Anstalt und damit nach der Bedeutung für den Geschäftsbetrieb. Die Landeshauptstadt Hannover hat mit dem jetzigen Eigenbetrieb HannIT Vereinbarungen mit einem dauerhaften Auftragsvolumen von ca. 180.000 Euro netto jährlich, das auch mit der AöR weiterbestehen soll. Für die Landeshauptstadt Hannover bedeutet dies zunächst 2 Stimmen im Verwaltungsrat. Der Stimmanteil jedes Trägers ist auf max. 50 beschränkt. Dies betrifft derzeit die Region Hannover, die Stimmen der anderen Städte und Gemeinden werden derzeit insgesamt 29 betragen. Die Beschäftigtenvertretung hat 2 Stimmen.

Verbindliche Auskunft des FA Hannover
Zu den steuerrechtlichen Fragen ist eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes Hannover mit nachfolgendem Ergebnis eingeholt worden:

unter Berücksichtigung des in Ihrem Antrag vom 16.02.2011 auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft geschilderten Sachverhalts teile ich Ihnen hiermit gemäß § 89 Abs. 2 AO verbindlich mit, dass
  • die Leistungen der (noch zu gründenden) HannIT AöR für juristische Personen des öffentlichen Rechts immer dann als hoheitliche (Hilfs-) Tätigkeit zu qualifizieren sind, sofern die Eigenerbringung entsprechender Leistungen der jeweiligen juristischen Person des öffentlichen Rechts bei dieser keinen Betrieb gewerblicher Art begründen würde. In diesen Fällen begründet die Leistungserbringung der HannIT AöR keine Betriebe gewerblicher Art und führt damit nicht zu einem umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch.
  • eine Personalgestellung der Trägerkörperschaften an die HannIT AöR bei diesen keinen Betrieb gewerblicher Art begründet, sofern die Arbeitnehmer dem hoheitlichen Bereich überlassen werden, und somit nicht zu einem umsatzsteuerbaren Vorgang führt.

Die in untergeordnetem Umfang (< 7,5 v.H.) erfolgte Miterledigung von Arbeiten im Bereich von Betrieben gewerblicher Art der HannIT AöR durch das für hoheitliche Zwecke überlassene Personal ändert daran nichts.

Dienstherrnfähigkeit der HannIT AöR
Die Region Hannover strebt für die AöR die Dienstherrenfähigkeit an. Sollte diese von der Kommunalaufsichtsbehörde ausgeschlossen werden, so müsste die Region Beamtinnen und Beamte an die HannIT abordnen. Für die anderen beteiligten Städte und Gemeinden ist dies ohne Bedeutung, da kein Personalübergang beabsichtigt ist. Auch in steuerrechtlicher Hinsicht würde sich gemäß der verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung keine Änderung ergeben.




Anlagen:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Satzung
18.5 
Hannover / 09.05.2011